Sitzung: 01.07.2021 BUA/007/2021
Stadtrat Popp erkundigt sich nach der Haltung der Stadt
zu dem geplanten Postverteilungszentrum in Hoheim. Oberbürgermeister Güntner
teilt mit, dass bei einem solchen Vorhaben verschiedene Gesichtspunkte zu
berücksichtigen seien. Sollten keine öffentlich-rechtlichen belange gegen die
Planungen sprechen, sei die Nutzungsänderung der Halle zu genehmigen.
§ 35 BauGB regle,
wann ein Vorhaben im Außenbereich zulässig sei. Die Betriebsbeschreibung sei
von großer Bedeutung, da aus dieser hervorgehe, zu welchen Zeiten
Beeinträchtigungen entstünden. Manche Tageszeiten seien schutzwürdiger als
andere.
Bauamtsleiter
Graumann konkretisiert,
dass die Nutzungsänderung im Gebäude und deren Wirkung nach außen differenziert
betrachten müsse.