Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann führt ins Thema ein und erläutert anhand einer Planzeichnung, dass die geplante Erweiterung des ortsansässigen Unternehmens an dieser Stelle nicht ganz einfach sei.

Er gibt die Frage von Stadtrat Sanzenbacher nach der Bedeutung der Formulierung „flexible Hecke“ an die Vertreterin von arc.grün weiter, die erläutert, dass damit ein variabler Standort gemeint sei. Das Strauchwerk selbst sei durchgehend geplant.

 

 

 

 


1.      Vom Sachvortrag 2021/156 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet Goldberg“ mit zeichnerischem Teil (Anlage 1), textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 01.07.2021, wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.