Stadträtin
Schmidt nimmt Bezug auf die
Niederschrift zur Sitzung am 16.03.2021 (Sondersitzung Wohnen) und möchte die
Ziffer 3.1 dahingehend korrigieren, dass sie den Aussagen von Bauamtsleiter
Graumann hinsichtlich der gesunkenen Aufwendungen für das Notwohngebiet durch
den Einsatz von Personal widerspricht. Bauamtsleiter Graumann betont,
dass seine damals getroffene Aussage weiterhin Gültigkeit besitze.
Es wird festgelegt,
dass der Einwand von Stadträtin Schmidt in das Protokoll zur heutigen Sitzung
mit aufgenommen wird.
Die Niederschriften
der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 16.03.2021 und 23.03.2021 gelten
gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.