Oberbürgermeister Güntner informiert im Nachgang zur Anfrage in der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses darüber, dass die Festlegung einer bestimmen Form der Energieversorgung nicht als Vergabekriterium dienen dürfe. Eine derartige Regelung müsse bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans aufgenommen werden.

Dies wird zur Kenntnis genommen.