Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Stadtrat Hartmann verweist auf seinen Antrag, über das Kommunalen Förderprogramm auch Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen in gleicher Weise wie die normale Fassadensanierung (ca. 30 % der förderfähigen Kosten) zu fördern.

 

Verwaltungsinspektorin Dietenberger erklärt, dass nach einer positiven Beschlussfassung die Verwaltung die Einzelheiten zunächst prüfen müsse und die folgende Ausformulierung im Förderprogramm nochmals beschlossen werden müsse. Mit Zustimmung des Beschlussentwurfes könne noch kein Antrag bei der Verwaltung gestellt werden.

 

Stadtrat Moser möchte wissen, in welchem Gebietsumgriff das Förderprogramm gelten soll.

Oberbürgermeister Güntner erklärt, dass dies ausschließlich im bisherigen Gebietsumgriff gelten solle.

 

Stadtrat Sanzenbacher stellt fest, dass für die Fassadenbegrünung in Teilbereichen städtische Flächen notwendig seien und möchte wissen, ob die Stadt bereit wäre, welche abzugeben.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass dies auch Teil der Prüfung sein müsse. Heute gehe es lediglich um die grundsätzliche Zustimmung zum Antrag.


1.      Vom Sachvortrag Nr.2020/144 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Dem Antrag der Bayernpartei Kitzingen, die Fassaden- und Dachflächenbegrünung in das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen aufzunehmen wird zugestimmt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt die Fassaden- und Dachflächenbegrünung in das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen aufzunehmen.