Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)

 

wird

 

Oberbürgermeister   S t e f a n   G ü n t n e r

 

 

mit Wirkung vom 01.06.2020 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kitzingen bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden und erlischt spätestens mit Ablauf der

Amtszeit als Oberbürgermeister.