Nach der Sachverhaltsdarstellung (Nr. 2020/093) von Frau Kirchner, Stadtplanung, verweist Stadträtin Dr. Endres-Paul auf das Schallimmissionsgutachten vom Büro Wölfel, wonach die nächtlichen Grenzwerte bereits jetzt erreicht sind und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht mehr überschritten werden dürfen. Sie möchte wissen, wie man dies regeln wolle, wenn sich dort ein Betrieb mit LKW-Stellplätzen ansiedelt.

Frau Rentsch, Büro arc.grün bestätigt dies und erklärt, dass die LKW´s dann zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht an- bzw. abfahren dürfen. Dies sei dem Vorhabensträger bewusst.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2020/093 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 27.02.2020 bis einschließlich 31.03.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

3.      Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht inklusive Anlagen, der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, jeweils in der Fassung vom 28.04.2020 wird zugestimmt.

 

4.      Der vorliegende Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ in der Fassung vom 28.04.2020 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.