Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf den Sachvortrag Nr. 2020/078 ein. Er stellt dar, dass nach der Beschlussfassung in heutiger Sitzung der Entwurf im Rahmen des Verfahrens nochmals ausgelegt werde.

 

Stadtrat Hartmann verweist aufgrund jüngster artenschutzrechtlicher Bedenken im Zusammenhang mit der Maßnahme, dass er das Gebiet – auch gemeinsam mit dem Investor – des Öfteren besichtigt habe. Dabei kam er zur Erkenntnis, dass die Arten mangels Lebensraum in diesem Bereich eher auf der Durchreise seien. Im Übrigen gehe der Investor sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema um und treffe seinerseits bereits verschiedene Vorkehrungen.

 

Im Rahmen der Diskussion werden verschiedene Verständnisfragen gestellt (Kanalberechnung aus 2007, Zisternen u.a.) worauf Frau Rentsch, Büro arc.grün jeweils eingeht.

 

Stadtrat Steinruck bezieht sich auf die unterschiedlichen Wandhöhen von 6,50 bis 7,0 m. Seiner Auffassung nach würde er dies pauschal auf 7,0 m festsetzen.

Frau Rentsch erklärt, dass man sich dabei am Bestand bzw. der Topografie orientiert habe und aufgrund dessen die unterschiedlichen Höhen ihre Berechtigung haben.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/078 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1 der Sitzungsvorlage), zeichnerischem Teil (Anlage 2 der Sitzungsvorlage), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der Sitzungsvorlage) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4 der Sitzungsvorlage), jeweils in der Fassung vom 19.03.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Anlage 7 der Sitzungsvorlage), Schallimmissionsprognose (Anlage 8 der Sitzungsvorlage), Höhenplan – Schnitte Erschließungsstraße (Anlage 9 der Sitzungsvorlage), Strukturkonzept Grün (Anlage 10 der Sitzungsvorlage), Geotechnischer Bericht (Anlage 11 der Sitzungsvorlage), das Verkehrsgutachten (Anlage 12 der Sitzungsvorlage) sowie der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 5 der Sitzungsvorlage) und der Begründung (Anlage 6 der Sitzungsvorlage) wird gebilligt.

 

3.    Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 5 Planzeichnung und Anlage 6 Begründung) ist entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

 

4.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.