Beschluss: Ohne Abstimmung

Vom Sachvortrag Nr. 2020/090 wird Kenntnis genommen.

Oberbürgermeister Müller verweist auf die bereits erfolgte Auftragsvergabe im Wege der Dringlichkeit nach Art 37 Abs. 3 GO für die Reinigung der Glasflächen in städtischen Gebäuden.