Sitzung: 28.04.2020 STR/008/2020
Beschluss: Ohne Abstimmung
Vom Sachvortrag Nr. 2020/090 wird Kenntnis genommen.
Oberbürgermeister Müller verweist auf die bereits erfolgte Auftragsvergabe im Wege der Dringlichkeit nach Art 37 Abs. 3 GO für die Reinigung der Glasflächen in städtischen Gebäuden.