Oberbürgermeister Müller stellt die öffentlichen Niederschriften zur Abstimmung; hierzu liegen keine weiteren Fragen vor.
Die Niederschriften
der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 30.01.2020 sowie des
Finanzausschusses vom 07.05.2019, 07.11.2019 und 23.01.2020 gelten gemäß Art.
54 Abs. 2 GO als genehmigt.