Oberbürgermeister Müller teilt mit, die Träger öffentlicher Belange und Private haben sich bereits geäußert, anschließend übergibt er das Wort an Bauamtsleiter Graumann.

 

Bauamtsleiter Graumann bittet um Zustimmung zum Satzungsbeschluss und verweist auf Anlage 1 und 2. Der Entwurf wurde bereits am 08.04.19 vorgestellt und die jeweiligen Hinweise der Stadträte mit aufgenommen.

 

Stadtrat Pauluhn kritisiert den Verstoß gegen die Auflagen des Naturschutzes.

 

Frau Hick entgegnet, eine Begehung hätte stattgefunden, hier wurde nichts Schützenswertes, wie beispielsweise Eidechsen, dort gefunden.

 

Stadtrat Christof bemängelt, der Vorschlag regenerative Energien einzusetzen wurde lediglich zur Kenntnis genommen, wird aber nicht umgesetzt. Er appelliert, dies nochmals zu überdenken und einzuplanen.

 

Oberbürgermeister Müller erwidert, Themen zur Planung seien bereits diskutiert worden, er verweist auf den heutigen Satzungsbeschluss. Außerdem müsse, besonders aufgrund der Förderung, der Kostenrahmen eingehalten werden. Bei Umsetzung solcher Maßnahmen sei dies nicht möglich und eine Förderung wäre damit ausgeschlossen.

 

Stadträtin Schmidt möchte eine Erklärung, weshalb nun teilweise ein Mischgebiet eingeplant ist, woraufhin Fachplaner Herr Kess erwidert, die Planungen würden der Gebietsart eines Allgemeinen Wohngebietes nicht mehr entsprechen.

 

Stadträtin Schmidt bevorzugt ein Wohngebiet und fragt, ob es sinnvoll sei, das Mischgebiet an ein Wohngebiet anzugrenzen.

 

Fachplaner Herr Kess erläutert, damit könne man sich Optionen für nichtstörendes Kleingewerbe freihalten. Keine Behörde habe hierzu Einwände erhoben.

 

Auch Bauamtsleiter Graumann betont, ein Mischgebiet zu bilden sei planungsrechtlich jederzeit möglich. Sollte sich dort Kleingewerbe ansiedeln, muss dieses auf die Wohnnutzung abgestellt sein.

 

Stadtrat Christof möchte eine Abstimmung über den Antrag, dass im Bereich der privaten Anwohner regenerative Energien vorgeschrieben sind (Änderung der Ziffer 6.2 von Anlage 2 „Solarthermische und Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zulässig“ zu „zwingend“) und die Ergänzung, dass das Bauvorhaben nach den Regeln von „BIM“ (Building Information Modeling) durchgeführt wird.

 

Rechtsdirektorin Schmöger bestätigt, es könne im Bebauungsplan aufgenommen werden, dass regenerative Energien anzuwenden sind, jedoch wäre dann in der heutigen Sitzung kein Satzungsbeschluss möglich. Die Verpflichtung zur Anwendung des Verfahrens „BIM“ könne im Plan jedoch nicht festgelegt werden.

 

Nach aufkeimender Diskussion stellt Stadtrat Müller den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

 

beschlossen              dafür 18  dagegen 9

 

Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Müller  besteht Einverständnis.

 

Rechtsdirektorin Schmöger informiert, es könne über beide Vorschläge von Stadtrat Christof abgestimmt werden, jedoch sei nur die textliche Festsetzung in Ziffer 6.2 der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage relevant. Sie verweist darauf, die Konsequenz eines positiven Beschlusses hierfür sei, dass ein Satzungsbeschluss erst in ca. 3 Monaten möglich wäre.

 

Oberbürgermeister Müller gibt die textliche Änderung der Ziffer 6.2 der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage von „Solarthermische und Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zulässig“ zu „„Solarthermische und Photovoltaikanlagen sind zwingend“ zur Abstimmung.

 

 

abgelehnt                   dafür 5  dagegen 22

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, mit dem Antrag von Stadtrat Christof auf textliche Änderung besteht kein Einverständnis. Anschließend gibt er den Antrag auf Ergänzung des anzuwendenden Verfahrens „BIM“ zur Abstimmung.

 

 

abgelehnt                   dafür 4  dagegen 23

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass auch mit diesem Antrag kein Einverständnis besteht.

 

 

Abschließend lässt er über den Beschlussentwurf der Sitzungsvorlage 2019/140 abstimmen..


1.    Vom Sachvortrag 2019/140 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Der Abwägung der Stellungnahmen (Anlage 1) vom 06.06.2019 wird zugestimmt.

 

  1. Der beigefügte Entwurf (Anlage 2) des Bebauungsplans Nr. 034 „Breslauer Straße“ mit Gebietsumgriff und der Begründung (Anlage 3) mit dem schalltechnischen Gutachten (Anlage 4) vom 27.04.2018 (Revision b, 18.04.2019) und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Anlage 5) vom 27.04.2018 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Berichtigung angepasst.

 

 


Stadträtin Schmidt gibt im Nachgang zur Beschlussfassung zu Protokoll, dass sie die Umwandlung in ein Mischgebiet nicht akzeptiere.