Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2

Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2019/050 ein und verweist auf die rückläufigen Schülerzahlen im Hort. Die Verwaltung habe verschiedene Varianten aufbereitet und schlägt eine Entlastung hinsichtlich der Buskosten vor.

 

In folgender Diskussion wird angemerkt, dass der Rückgang der Zahlen bedauerlich sei, gleichwohl der Hort seine Berechtigung als ergänzendes Angebot in der Stadt habe. Mit Blick auf den Orts- bzw. Trägerwechsel könne man noch von Anlaufschwierigkeiten sprechen, was in den weiteren Jahren wieder überprüft werden müsse. Dem Vorschlag der Verwaltung könnte man grundsätzlich folgen.

Stadtrat Müller gibt zu bedenken, dass der Erlass der Buskosten eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kindern darstellen würde. Seiner Auffassung nach sollten die Gebühren reduziert werden.


  1. Vom Sachvortrag 2019/050 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Gebühren bleiben bei den in der STR-Sitzung vom 17.04.2018 festgelegten Beträgen.
  3. Punkt 3. der STR-Sitzung vom 17.04.2018 wird aufgehoben. Es besteht Einverständnis, die Buskosten je „Fahrkind“ in Höhe von 15,-- €/Monat zu erlassen.