1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/249 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Teilflächen des beschränkt-öffentlichen Weges Fl.Nr. 4297 und 2000/3 und des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 4297 sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.