Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf die Sachlage ein und zeigt an Hand eines Lageplanes die betroffenen Wohnungen.

 

Oberbürgermeister Müller informiert, dass vorgesehen ist die Hausnummern 13 bis 20 zu entmieten und diesen Bewohnern vorrangig die Wohnungen in den Gebäuden 21 bis 37 anzubieten. Der Grund liegt darin, dass die Gebäude 13 bis 20 für eine anstehende Sanierung vorzubereiten sind.

In diesem Zusammenhang regt Stadtrat Pauluhn an, die Wohnungen zeitlich befristet zwischen zu vermieten. Um es offen zu halten, wie weiter verfahren wird, gibt Oberbürgermeister Müller bekannt, dass Ziffer 6 des Beschlussentwurfes nicht zur Abstimmung kommen wird.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Christof, ob die Planungsleistungen für die Sanierung bereits vergeben wurden, stellt Bauamtsleiter Graumann klar, dass die Auftragsvergabe für Anfang 2018 vorgesehen sei, erste Ergebnisse können im zweiten Quartal vorliegen. Stadtrat Christof moniert die Dauer der Beschlussumsetzung durch die Verwaltung. Des Weiteren beantragt Stadtrat Christof die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, welche Sanierungen künftig in diesen Wohnungen getätigt werden, für diese Handlungen die Einholung von Angeboten sowie den Verzicht auf Mieterhöhungen.

 

Im Gremium entsteht eine Diskussion zur Ausführung der Duschen für die Wohneinheiten, in denen noch keine vorhanden ist. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wird der Beschlussentwurf unter Ziffer 3 insofern geändert, dass die entsprechenden Wohnungen nach Bedarf mit einer Duschkabine der einfachen Variante ausgestattet werden.

 

Stadträtin Schmidt beantragt Ziffer 5 des Beschlussentwurfes nicht zur Abstimmung zu bringen.

 

Oberbürgermeister Müller legt eine getrennte Abstimmung fest.

 


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/237 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Auf der Grundlage des Beschlusses vom 04.05.2017 und der Festlegung aus dem Stadtentwicklungsbeirat vom 20.06.2017 werden die frei werdenden Wohnungen im Galgenwasen 21 – 37 entsprechend Anlage 1 (zur Sitzungsvorlage) einfach hergerichtet.

 

 

beschlossen             dafür 19  dagegen 5

 

3.    Die Wohnungen, welche über kein Bad oder keine Dusche verfügen, werden nach Bedarf mit einer Duschkabine (günstige Variante) ausgestattet.

 

 

beschlossen             dafür 13  dagegen 11

 

4.    Gasöfen werden in allen Zimmern entsprechend Anlage 3 (zur Sitzungsvorlage) eingebaut.

 

 

beschlossen             dafür 20  dagegen 5

 

5.    Die nach Punkten 2 -3 hergerichteten Wohnungen werden vorrangig den Bewohnern aus den Hausnummern 13 – 20 zur Verfügung gestellt.

 

 

abgesetzt

 

6.    Leerstände in den Gebäuden 13 – 20 werden nicht mehr vermietet.

 

 

 

 

Bezüglich der Anträge von Stadtrat Christof, erklärt Oberrechtsrätin Schmöger, dass die Einholung der Angebote ohnehin Angelegenheit der Verwaltung sei. Die Erhöhung der Mietpreise falle in den Aufgabenbereich der Bau GmbH, hierzu könne die Stadt keine Aussage treffen.

 

Auf Grund der Hinweise aus dem Gremium, dass die Gasöfen zu groß seien, sagt Bauamtsleiter Graumann zu, dass die möglichen Modelle (Durchlauferhitzer) nochmals durch die Verwaltung geprüft werden.