Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Vom Sachvortrag Nr. 2017/239 wird Kenntnis genommen.

 

1.    Textziffer 39 b:

Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Stellungnahme des Amtes 6/SG 62 mit folgender Änderung anerkannt hat.

 

„Die Handhabung im Hochbau soll weiterhin so erfolgen, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Mängelanspruchsbürgschaft vom Auftragnehmer gefordert wird.“

 

2.    Der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses für die in Nummer 1 aufgelistete Textziffer wird zugestimmt.