Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 15.12.2015 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 15.12.2015 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.