Beschluss: Ohne Abstimmung

Stadtplaner Fischer geht auf den Sachverhalt Nr. 2016/002 ein und stellt dar, dass die Verwaltung dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Die Fläche liege zwar im Außenbereich, jedoch könne mit Blick auf die Darstellung im Flächennutzungsplan (Mischgebiet) eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden, zumal die Erschließung gesichert ist.

 

Stadträtin Wallrapp wundert sich, dass mit Blick auf die Hochwasserlinie in Etwashausen kein Bebauungsplan aufgestellt werden könne, jedoch einzelne Vorhaben nach und nach genehmigt werden.

 

Stadtplaner Fischer stellt dar, dass mit dem Rahmenplan für Etwashausen grundsätzlich Entwicklungspotentiale festgelegt wurden und die Frage nach der Hochwasserproblematik im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt werde. Tatsächlich könne mit Blick auf die Hochwasserlinie sowie dem Wasserhaushaltsgesetz ein Bebauungsplan für diesen Bereich nicht aufgestellt werden.

 

Stadträtin Wallrapp spricht darüber hinaus die Auslastung des Kanals in diesem Bereich an, der seinerzeit für weniger Haushalte ausgelegt war und gibt zu bedenken, dass durch den Anschluss weiterer Häuser der Kanal überlastet werden könnte. In der Vergangenheit ist es im Schleifweg bzw. der Farbmühle bereits zu Problemen gekommen.


Vom Sachvortrag Nr. 2016/002 wird Kenntnis genommen.