1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 11.05.2015 bis einschließlich 12.06.2015 eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

3.      Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Sickershausen – Schulstraße“ in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.07.2015, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.