1.
Ausgangssituation
Der
ehemalige Gasthof `Goldener Löwe´ ist seit vielen Jahren ungenutzt und verfällt
zunehmend. Mit dem Nachlasspfleger und Vertretern der Erben gab es in den
letzten Jahren verschiedene Gespräche zur Erhaltung und möglichen Nutzung des
Gebäudes. Seit Frühjahr 2012 liegt die Anfrage eines Investors vor, der für das
Anwesen Gasthaus „Goldener Löwe“, Würzburger Str. 25, inklusive der
angrenzenden Gebäude in der Lindenstraße 15 und 17 eine Wohnanlage für
betreutes Wohnen realisieren möchte. Die Erben der Würzburger Straße 25 sind
bereit das Anwesen an den Investor zu verkaufen. Auch die Eigentümer der
Lindenstraße 15 und 17 haben sich nach Angaben des Investors bereit erklärt
ihre Gebäude zu veräußern.
2.
Planerische Rahmenbedingungen (s.
Präsentation)
Planungsumgriff
Das Vorhaben umfasst die Gebäude der Würzburger Straße 25, Lindenstraße
15 und 17 sowie die Freiflächen entlang des Hindenburgring West (Plan s.
Präsentation). Nach Angaben des Investors wird zurzeit geprüft auch das Gebäude
in der Lindenstraße 13 in den Planungsumgriff aufzunehmen. Dies hängt aber noch
vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem Eigentümer ab.
Denkmalrechtliche Situation
Das Gebäude Würzburger Straße 25 (Goldener Löwe) wurde Anfang 2009 in
die Denkmalliste eingetragen. Zudem wurde die Stadtmauer in diesem Bereich in
die Denkmalliste aufgenommen. Die weitere Bebauung der Lindenstraße 13, 15 und
17 ist nicht als Denkmal eingetragen.
Auf Basis des aktuell geplanten Vorhabens
wurde das LfD in die Planung eingebunden. Die Stellungnahme des Landesamts für
Denkmalpflege (LfD) vom 10.07.2012 zum geplanten Vorhaben liegt vor. Darin wird
aus denkmalfachlicher Sicht erläutert, dass ein Abbruch aufgrund der
festgestellten schweren statischen Schäden nachvollziehbar ist. Weiterhin heißt
es, dass die Ausstattung der Gaststube mit ggf. noch weiteren Teilen zu bergen
und wieder einzubauen ist. Zum Umgang mit der historischen Stadtmauer teilt das
LfD mit, dass im weiteren Verfahren zu prüfen ist, inwieweit diese erhalten und
in die Planung integriert werden kann.
Zudem wurde der Stadtheimatpfleger mit dem
Vorhaben befasst. Herr Bilz hat die Entwicklung begrüßt und wird im weiteren
Verfahren beteiligt.
Weiterhin sind im weiteren Verfahren die
Archäologen des LfD einzubinden, da die Altstadt Kitzingens als Bodendenkmal
eingetragen ist.
Städtebauliche Situation
Das
Vorhaben ist aus städtebaulicher Sicht von besonderer Bedeutung. Die Gebäude
markieren die ehemalige Stadtmauer sowie den Stadteingang in die historische
Innenstadt. Die städtebauliche Situation macht die Historie Kitzingen ablesbar
und stellt damit einen wichtigen Wiedererkennungsfaktor dar. Aus diesem Grund
ist ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und den Städtebau zu legen.
Der
Gasthof `Goldener Löwe´ lag einst nahe dem Oberen Tor am nordwestlichen Ausgang
der bis ins 19. Jh. mauerumwehrten alten Stadt. Dem Mauerzug folgt
augenscheinlich noch die südwestliche Anschlussbebauung entlang der
Lindenstraße.
Die
vorhandene Bebauung ist aus oben genannten Gründen ein wesentlicher Baustein
des Stadtbildes und schützt zudem das dahinterliegende Stadtquartier gegen den
Verkehrslärm der B8 und der Bahnstrecke.
3.
Erläuterung der Planung
Seitens
des Investors ist an dieser Stelle eine Wohnanlage für betreutes Wohnen im
Alter -`Wohnen mit Service´- geplant. Bestandteil der Planung sind barrierefrei
zugängliche Appartements für Wohnen im Alter, eine rund um die Uhr verfügbare
Pflegestation sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten. Voraussetzung für eine
Umsetzung dieses Vorhabens ist der Abbruch der bestehenden Gebäude (Würzburger
Straße 25, Lindenstraße 15 und 17). Die Gebäude sind aufgrund Ihrer Deckenhöhe
(teilweise 1,90 m im ehemaligen Goldenen Löwen) und ihres Bauzustands nicht zu
halten und nicht mit der Planung des Investors vereinbar. In den Gesprächen
wurde deutlich, dass der Investor bereit ist, die Stadtmauer soweit möglich in
die Planung zu integrieren sowie die Einrichtung der Gaststube
wiederzuverwenden.
Nach
Angaben des Investors soll sich die Neuplanung am derzeitigen Bestand
orientieren sowohl im Hinblick auf die Kubatur als auch auf die Fassadengestaltung.
Das Gebäude des ehemaligen `Goldenen Löwen´ soll daher nach heutigem Vorbild
wiederaufgebaut werden. Im neuen Gebäude an der Würzburger Straße soll eine
Begegnungsstätte mit Gaststube umgesetzt werden. Die Gebäude in der
Lindenstraße dienen der Unterbringung der Wohnungen. Im Bereich des eh.
Stadtgrabens ist eine Grünanlage geplant.
Eine
Erweiterung des Vorhabens mit dem Gebäude Lindenstraße 13 ist grundsätzlich
möglich. Aufgrund des guten Gebäudezustandes kann dieses Gebäude erhalten und
in das Vorhaben „Betreutes Wohnen“ integriert werden.
Aus
Sicht der Stadtverwaltung wird der Abbruch und Neubau einer Wohnanlage für
Betreutes Wohnen unter Bezugnahme auf die Erläuterungen und vorgelegten Skizzen
des Investors (siehe Anlage) grundsätzlich begrüßt. Folgende Aspekte sind bei
der weiteren Planung zu beachten:
-
Da die
Altstadt als Bodendenkmal gelistet ist, ist im Verfahren das LfD
miteinzubinden, deren weitere Auflagen sind einzuhalten.
- Die Stadtmauer ist soweit möglich in die Planung zu integrieren und zu erhalten
- Bei der Fassadengestaltung sollen auch künftig die unterschiedlichen Gebäude ablesbar sein.
- Im Grünbereich der Fl-Nr. 387 sollen möglichst keine Stellplätze errichtet werden, eine Toreinfahrt im Bereich Lindenstraße zur Grünanlage hin ist möglich.
- Die Einrichtung der ehemaligen Gaststube des Goldenen Löwen ist wiederzuverwenden.
- Im Rahmen der Maßnahme ist eine Begegnungsstätte mit Gaststube, welche möglichst öffentlich zugänglich ist, umzusetzen
- Die Kubatur des Kopfgebäudes (ehem. Goldener Löwe) ist wiederaufzunehmen
- Grundsätzlich sind die Festlegungen der Gestaltungssatzung (neue Fassung) zu beachten.
4.
Weiteres
Vorgehen
Das Stadtbauamt wird die Planungen gemeinsam mit dem Investor weiterentwickeln. Hierbei ist ein wichtiges Ziel die Integration der Stadtmauer in die Planung sowie die Nachvollziehbarkeit der historischen Bebauung. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) sowie der Stadtheimatpfleger sind im weiteren Verfahren zu beteiligen. Auf Basis der abgestimmten Planung wird der Stadtrat nochmals mit dem Vorhaben befasst.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Stadtrat stimmt dem Neubaukonzept, in der vorgelegten Fassung (siehe Anlage),
als Grundlage für die weitere Planung zu.
3.
Der
Stadtrat ist mit der Genehmigungsplanung nochmals zu befassen.