Betreff
Wiederinbetriebnahme Kindergarten Marshall Heights (CDC)
hier: Haushaltsüberschreitung
Vorlage
2020/116
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Historie

 

Um den Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken wurden in den vergangenen Sitzungen verschiedene Ansätze vorgestellt und die notwendigen Grundsatzbeschlüsse gefasst.

 

Am 02.02.2017 wurde im Stadtrat entschieden, auf dem Gelände der Marshall Heights, Fl.Nr.: 3235/58, den Kindergarten CDC (Children Development Center) zu erwerben und in Betrieb zu nehmen.

 

In der Stadtratssitzung vom 28.09.2017 wurde eine Kostenerhöhung von 1,16 Mio. Euro auf 1,95 Mio. Euro beschlossen.

 

Die Baumaßnahme des Marshall Heights CDC (Children Development Center) wurde im Sommer 2019 abgeschlossen. Die Nutzung wurde am 02.09.2019 begonnen.

 

Derzeit wird der Verwendungsnachweis erstellt und die letzten Schlussrechnungen angefordert. In diesem Zuge wurde eine Überschreitung der in 2017 genehmigten Kosten festgestellt. Die Überschreitung der Baukosten beträgt insgesamt 40.092,60 €.

 

 

  1. Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung

 

Die Entscheidung war erforderlich, um die vorliegenden Rechnungen finanzieren und anweisen zu können. Zum Zeitpunkt dieser Anweisung waren nicht genügend Mittel auf der Haushaltsstelle vorhanden.

 

a)    Haushaltsüberschreitung i. H. v. 35.600,00 €

Am 15.04.2020 wurden 35.600,00 € überplanmäßig auf der Haushaltsstelle bereitgestellt, um eilige Rechnungen zu begleichen (Fachplanung HLS).

 

b)    Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters

Am 27.04.2020 wurden weitere 36.411,00 € überplanmäßig bereitgestellt um unaufschiebbare Anordnungen zu veranlassen (Architekt, Fachplanung Küche, Gewerk Metallbauarbeiten, Fachplanung Außenanlagen, Gewerk Fensterbauarbeiten).

 

 

1.    Vom Sachvortag wird Kenntnis genommen

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2020 eine Haushaltsüberschreitung bei HSt. 1.4644.9453 i. H. v. insgesamt 72.011,00 € durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters am 27.04.2020 gem. Art. 37 Abs. 3 GO genehmigt wurde. Diese Summe ist der Ausgabeerhöhung bei Nr. 2 des Sachvortrages bereits mitberücksichtigt.