das Investitionsprogramm 2019 - 2023 und die Finanzplanung 2019 - 2023
sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Siehe „Vorlagebericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung“ vom 09.03.2020 sowie „Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen“ vom 09.03.2020.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Haushaltssatzung
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 58.188.310 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.033.500 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.900 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.900 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 92.900 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 315 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
3. Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis Personalkosten
· Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer
4. Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2019 bis 2023 mit folgenden Summen.
für 2019 75.906.190 €
für 2020 82.221.810 €
für 2021 79.741.320 €
für 2022 71.163.800 €
für 2023 68.414.870 €
und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2019 19.852.650 €
für 2020 24.033.500 €
für 2021 21.489.850 €
für 2022 13.583.950 €
für 2023 9.814.250 €
5. Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 3.900 €
Vermögenshaushalt 20.900 €