"Sonstiges Allgemeines Grundvermögen" - UA 8891
|
Haushaltsjahr |
Haushaltsjahr |
|
|
2019 |
2020 |
Veränderung |
Einnahmen: |
159.240,00 € |
159.640,00 € |
+ 400,00 € |
Ausgaben: |
29.020,00 € |
29.020,00 € |
--- |
Überschuss: |
130.220,00 € |
130.620,00 € |
+ 400,00 € |
In diesem Budget werden die unbebauten
Grundstücke sowie die Erbbaugrundstücke verwaltet. Es wird auf der
Einnahmeseite durch Pachten und Erbbauzinsen bestimmt, auf der Ausgabeseite
sind Unterhalts- und Betriebskosten (Fremdunterhalt, Pachten, Grundsteuer,
Abmarkungskosten, Bauhof- und Gärtnereileistungen) enthalten. Die Verträge sind
langfristig geschlossen, so dass es hier nur bei Veränderungen der Pachten und
Erbbauzinsen zu nennenswerten Schwankungen kommen kann.
Bei den Einnahmen wurden die Pachten (HHSt.
8891.1450) entsprechend des Ansatzes im Vorjahr mit einem Durchschnittswert von
100.000,00 € vorgesehen, da unerwartete geringfügige Veränderungen immer
auftreten. Die Erbbauzinsen (HHSt. 8891.1460) sind unverändert mit 45.300,00 €
eingeplant. Bei den sonstigen Mieten und Pachten (HHSt. 8891.1490) wurde der Ansatz
von 13.700,00 € um 400,00 € auf 14.100,00 € angehoben, dies entspricht in etwa
den Einnahmen im Haushaltsjahr 2019. Die Jagd- und Fischereipachten (HHSt.
8891.1455) sind wiederum mit 240,00 € angesetzt.
Auf der Ausgabeseite gab es bei der
Ansatzbildung im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen.
Im Ergebnis erhöht sich der zu
erwirtschaftende Überschuss um 400,00 €.
Berechnung des zu erwirtschaftenden
Überschusses 2020:
Zu erwirtschaftender Überschuss 2019: 130.220,00
€
Mehreinnahmen bei HHSt. 8891.1490 400,00 €
Zu
erwirtschaftender Überschuss 2020: 130.620,00
€
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für das Haushaltsjahr 2020 wird das Budget „Sonstiges Allgemeines
Grundvermögen“ – UA 8891 – wie folgt festgelegt:
Einnahmen: 159.640,00 €
Ausgaben: 29.020,00 €
Zu erwirtschaftender Überschuss: 130.620,00 €