hier: Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung
Auf das Schreiben des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Kitzingen vom 9. Oktober 2019 wird verwiesen – Anlage 1.
Die Verwaltung hatte hinsichtlich des sog. Einredeverzichts die Frage an das Landratsamt gestellt, inwiefern dies von der Rechtsaufsicht zu genehmigen ist. Aus diesem Grund konnte die Angelegenheit nicht zum erbetenen Termin (30.11.2019) vorgelegt werden.
Bedenken bestehen nicht, so dass der Beschluss nun gefasst werden kann.
In der Sitzung des Stadtrates am 16.10.2018 wurde ein Antrag der SPD zum Tierheim behandelt, woraus sich bereits ein Beschluss ergeben hat, der der gewünschten Formulierung sehr nahe kommt (Anlage 2 die Sitzungsvorlage samt Auszug).
Seinerzeit wurde ein Betrag in Höhe von 1,04 €/Einwohner beschlossen, der seit 2019 bereits im städtischen Haushalt eingestellt war.
Nachdem der damalige Beschluss nun „lediglich“ um den Einredeverzicht ergänzt werden soll, braucht der alte Beschluss nicht aufgehoben werden, da die vorliegende Beschlussfassung ohne konkreten Betrag erfolgt.
Nach Feststehen der konkreten Summe, wird die Angelegenheit nochmals dem politischen Gremium vorgelegt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen beteiligt sich an der Finanzierung
eines Neubaus für ein Tierheim im Landkreis Kitzingen. Sie übernimmt zusätzlich
zu den laufenden Betriebskosten von derzeit 0,70 €/EW die Tilgungs- und Zinslasten
für ein 20-jähriges Darlehen. Für das Darlehen übernimmt die Stadt Kitzingen
einen Einredeverzicht (entsprechend dem Formulierungsvorschlag aus dem
Schreiben des Bayerischen Gemeindetages) in Höhe ihrer Einwohner, Stand
31.12.2018.
Dieser
kann wie folgt lauten:
Die
Stadt Kitzingen hat sich in der Vereinbarung vom ________ gegenüber dem Tierschutzverein
Kitzingen Stadt und Landkreis e. V. als Gegenleistung für die von dieser zu
erbringenden Leistungen zum Tierschutz zur Zahlung eines jährlichen Entgeltes
in Höhe von ______ verpflichtet. Der Kommune ist bekannt, dass der
Tierschutzverein diese Zahlungsforderung zur Sicherheit an die ____________
(Kreditinstitut) abgetreten hat.“