Betreff
Schulverpflegung an der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung
Vorlage
2019/266
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Sowohl die Grundschule Kitzingen-Siedlung als auch die Mittelschule Kitzingen-Siedlung haben gebundene Ganztagsklassen, hier ist ein gemeinsames Mittagessen verpflichtend. Die Kinder, die an der Mittagsbetreuung teilnehmen oder im Hort untergebracht sind, können ein Mittagessen dazu buchen.

 

Bisher erfolgt die Belieferung mit Essen durch die Mainfränkischen Werkstätten als Dienst-leistungsauftrag. Die Eltern zahlen die monatlichen Essenskosten an die Stadt Kitzingen und die Kinder dürfen am Mittagessen teilnehmen. Leider zahlen nicht alle Eltern immer rechtzeitig bzw. gar nicht, sodass sich die Rückstände teilweise auf über 1.000 € bei einzelnen Kindern belaufen. Insgesamt hat die Stadt Rückstände von den Eltern in Höhe von ca. 17.000 €. Das Beitreiben des Geldes ist schwierig, da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt.

Bei der Schulverpflegung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung, die nach den vergaberechtlichen Grundsätzen auszuschreiben ist. Bislang ist noch keine Ausschreibung erfolgt.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Um zukünftig nicht mehr mit den genannten Zahlungsschwierigkeiten kämpfen zu müssen, bietet es sich nun an, die Schulverpflegung entweder als Dienstleistungskonzession oder als Dienstleistungsauftrag mit vorherigem Satzungserlass auszuschreiben.

 

Gegenüberstellung Dienstleistungsauftrag/Dienstleistungskonzession:

 

 

Dienstleistungsauftrag

Dienstleistungskonzession

Vertrag

- Werk-Liefervertrag mit Anbieter

- Vertrag mit Eltern

- Dienstleistungskonzession mit Anbieter

Abrechnung

- zwischen Stadt und Anbieter

- zwischen Stadt und Eltern

Zwischen Anbieter und Eltern (die Stadt ist nicht mehr beteiligt – Entlastung SG 13, SG 21)

Ausschreibung

- EU-Schwellenwert bis 750.000 € (netto)

- Öffentliche Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

 

- EU-Schwellenwert 5,548 Mio. €

- es existieren keine Verfahrensregelungen, jedoch gelten neben dem Gleichbehandlungsgrundsatz insbesondere auch die Vergabegrundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs

- in Anlehnung an die UVGO kann öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden.

Aufwand Stadt

- Überlassung der Räumlichkeiten zum Aufwärmen und Ausgabe des Essens

- Stromkosten

- Zahlung Essenskosten an Anbieter

- Einholung Essensgeld von Eltern

- Überlassung der Räumlichkeiten zum Aufwärmen und Ausgabe des Essens

- Stromkosten

- Zuzahlung durch die Stadt möglich

Aufwand Anbieter

- Herstellung Speisen

- Lieferung

- Aufwärmen in der Mensa

- Personal für Essensausgabe

- Reinigung Küche und Essensausgabe

- Herstellung Speisen

- Lieferung

- Aufwärmen in der Mensa

- Personal für Essensausgabe

- Reinigung Küche und Essensausgabe

- Abrechnung mit Eltern

- Wirtschaftliches Risiko auf Seiten des Anbieters

Ausschluss von Kindern, deren Eltern das Essensgeld nicht zahlen

-Stadt entscheidet, ob die Kinder weiterhin an der Schulverpflegung teilnehmen dürfen

- Stadt hat kein Mitspracherecht

- Anbieter wird diese Kinder vermutlich ausschließen, da das wirtschaftliche Risiko beim Anbieter liegt.

Satzungserlass

- Benutzungs- und Gebührensatzung

- Öffentlich-rechtliche Forderung und dadurch leichtere Beitreibung durch Möglichkeiten der Vollstreckung (Kontopfändung, Beauftragung des Vollstreckungsbeamten)

- Ausschluss von Kindern möglich, deren Eltern das Essensgeld nicht zahlen

Keine Satzungen notwendig

 

Die Abrechnung der Essenskosten ist bisher ein großer zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Stadtkasse und die Schulverwaltung. Bei einer Dienstleistungskonzession rechnet der Anbieter die Kosten mit den Eltern direkt ab.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb eine Ausschreibung mit dem Ziel, eine Dienstleistungs-konzession zu vergeben.

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. a)  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, einen Dienstleistungsauftrag zu vergeben. Ebenso wird eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulverpflegung erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Alternativ:

 

2. b)  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, eine Dienstleistungskonzession zu vergeben.

 

3.         Die benötigten Haushaltsmittel sind bereitzustellen.