Betreff
Örtliche Kita-Bedarfsplanung 2019 (gem. Art. 7 BayKiBiG)
Vorlage
2019/265
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

I.          Notwendigkeit der Bedarfsplanung und Rückblick

Gem. Art. 7 BayKiBiG ist in regelmäßigen Abständen eine örtliche Bedarfsplanung zu erstellen, um auf dieser Grundlage Maßnahmen beschließen zu können und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die letzte örtliche Bedarfsplanung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 12.04.2016 festgestellt, die vorherigen Bedarfsplanungen stammten vom Juli 2006, November 2007 und Juli 2012.

In der Bedarfsplanung von 2016 wurde ein Fehlbedarf von 99 Krippen- sowie 54 Kindergartenplätzen festgestellt. Seitdem wurden 28 Krippen- und 75 Kindergartenplätze im BRK-Kinderhaus geschaffen, wofür die Stadt Kitzingen das Grundstück und das Gebäude gekauft und die Trägersuche übernommen hat. Im Kindergarten St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein, wurde eine neue Kindergartengruppe für 25 Kinder gegründet, wobei die Stadt Kitzingen die Erweiterung des Gebäudes und die Ausstattung übernommen hat. Der Kindergarten Hohenfeld wurde um 5 Plätze erweitert. Hinzu kommt die Maßnahme im Kindergarten St. Johannes, wo ebenfalls 28 neue Krippenplätze entstehen werden.

Der festgestellte Mangel an Kindergartenplätzen wurde damit behoben, der Mangel an Krippenplätzen jedoch nicht ganz. Kitzingen kann nach der Fertigstellung von St. Johannes mit 28 neuen Krippenplätzen lediglich eine Versorgungsquote von 25 % in Bezug auf Krippenplätze sicherstellen und ist damit das Schlusslicht im Landkreis Kitzingen. Niemand sonst verfügt über eine derart niedrige Quote.

 

Eine Bedarfsplanung soll mindestens alle drei bis vier Jahre durchgeführt werden, somit ist sie ohnehin turnusmäßig zu erstellen. Vor dem Hintergrund der seit der letzten Bedarfsplanung erfolgten Weiterentwicklung des Wohngebiets „Marshall Heights“ und der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen ist sie auch aus sachlicher Sicht wieder nötig.

 

II.         Erstellung der örtlichen Bedarfsplanung

Die Erstellung der Bedarfsplanung erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird eine Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten vorgenommen, um die aktuelle Situation zu erfassen. Daran anschließend erfolgt eine Bedarfsermittlung. Im letzten Schritt, der Planung, werden die Diskrepanzen aus diesen beiden Schritten herausgearbeitet und ein Bedarf festgestellt. Anschließend müssen dann entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

 

Bestandsaufnahme:

In der Stadt Kitzingen gab es zum 01.09.2019 insgesamt 15 Einrichtungen, in denen 803 Kinder (2016: 773) betreut wurden. Davon entfielen 548 (2016: 593) Kinder auf Kindergärten, 188 (2016: 104) auf Kinderkrippen und 67 (2016: 60) auf Hortbetreuung. Verplant waren zum 01.09.2019 bereits 162 Plätze, nur im Schülerhort sind noch 28 Plätze frei. Die vorhandenen 132 Krippenplätze sind weiterhin komplett ausgelastet, was auch in der Bedarfsplanung 2016 bereits festgestellt wurde. Um diese Lage bewältigen zu können, haben die Kindergärten Krippenkinder ab 2,5 Jahren in reguläre Kindergartengruppen übernommen, die eigentlich noch in die Krippe gehen würden. Die Situation in der Schulkindbetreuung durch Horte und die Angebote der Schulen ist zufriedenstellend.

 

Bedarfsermittlung:

Anhand der Geburtenzahlen der vergangenen Jahre sowie Belegungszahlen der Kindertagesstätten und Erfahrungswerten (für Einzelheiten s. angehängte Bedarfsplanung) wurde der Bedarf ermittelt. Die Planung des Bedarfs bei unter Dreijährigen stützte sich auf eine im Juli 2019 veröffentlichte und durch das Landratsamt durchgeführte Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs im Landkreis Kitzingen. Hier wird mit dem ermittelten Maximalbedarf, d.h. einer Abdeckung von 49,1 % gerechnet. Bei 655 Kindern unter drei Jahren ergibt dies 322 Plätze.

Bei den drei bis sechs Jährigen wird mit einer 100 %-igen Abdeckung gerechnet, da diese einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Somit werden 613 Plätze benötigt. Diesen Anspruch haben Krippenkinder nicht. Zwar haben sie sehr wohl einen Anspruch auf Betreuung, diese muss jedoch nicht zwingend in einer Krippe erfolgen.

Bei der Schulkindbetreuung wird mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Plätzen gerechnet, d.h. 600 Plätze.

 

Um den Bedarf 2022 zu errechnen, wurden 10 % für Zuzüge kalkuliert. Ein weiterer Bedarf kann aber nicht abschließend vorhergesagt werden.

 

Bedarfsfeststellung:

Die Stadt Kitzingen stellt für die kommenden drei Jahre einen Bedarf von 1.734 Betreuungsplätzen fest, hiervon

 

·       354 Plätze für Kinder unter drei Jahren

·       720 Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren

·       660 Plätze für Schulkindbetreuung (Horte + Angebote der Schulen)

 

 

Bestand

Bedarf 2019

Überschuss/ Defizit 2019

Planungen

Bedarf 2022

Überschuss/ Defizit 2022

0-3 Jahre

132

322

-190

28

354

-194

3-6 Jahre

764

613

151

 

720

44

Schulkinder

637

600

37

23*

660

0

Gesamt

1533

1535

-2

28

1734

-150

*keine Erweiterungsmaßnahmen geplant, aber Mehraufnahme in den schulischen Betreuungsangeboten möglich.

 

 


 

 

 

 

III.        Fazit

Es besteht ein Fehlbedarf von 194 Krippen- und ein Überschuss von 44 Kindergartenplätzen. Die voraussichtlich überschüssigen Kindergartenplätze können mit Krippenkindern ab 2,5 Jahren besetzt werden, doch selbst dann bleibt ein Mangel von 150 Plätzen, die zusätzlich zur Erweiterung des Kindergartens St. Johannes geschaffen werden müssen.

Hinsichtlich der Schulkindbetreuung und der Kindergartenplätze besteht derzeit kein dringlicher Handlungsbedarf.

 

 

IV.       Ausblick

Nach Verabschiedung dieser Bedarfsplanung wird die Verwaltung auf die Kindergartenträger zugehen, um weitere Möglichkeiten der Schaffung von Krippenplätzen auszuloten (Erweiterung bestehender Angebote wie in der Alemannenstraße, Neubau anderer Standorte). Erster Termin hierfür ist der 27.11.2019. Anschließend werden diese Planungen erneut zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Vorliegende „Örtliche Bedarfsplanung 2019“ wird genehmigt.

 

3.    Die Stadt Kitzingen stellt für die kommenden drei Jahre einen Bedarf von 1.734 Plätzen fest, davon

 

-       354 Plätze für Kinder unter drei Jahren,

 

-       720 Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren

 

-       660 Plätze für Schulkindbetreuung