I.
Notwendigkeit der Bedarfsplanung und
Rückblick
Gem. Art. 7 BayKiBiG ist in regelmäßigen
Abständen eine örtliche Bedarfsplanung zu erstellen, um auf dieser Grundlage
Maßnahmen beschließen zu können und Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die letzte
örtliche Bedarfsplanung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 12.04.2016 festgestellt,
die vorherigen Bedarfsplanungen stammten vom Juli 2006, November 2007 und Juli
2012.
In der Bedarfsplanung von 2016 wurde ein
Fehlbedarf von 99 Krippen- sowie 54 Kindergartenplätzen festgestellt. Seitdem
wurden 28 Krippen- und 75 Kindergartenplätze im BRK-Kinderhaus geschaffen,
wofür die Stadt Kitzingen das Grundstück und das Gebäude gekauft und die Trägersuche
übernommen hat. Im Kindergarten St. Vinzenz, Außenstelle Sonnenschein, wurde
eine neue Kindergartengruppe für 25 Kinder gegründet, wobei die Stadt Kitzingen
die Erweiterung des Gebäudes und die Ausstattung übernommen hat. Der
Kindergarten Hohenfeld wurde um 5 Plätze erweitert. Hinzu kommt die Maßnahme im
Kindergarten St. Johannes, wo ebenfalls 28 neue Krippenplätze entstehen werden.
Der festgestellte Mangel an
Kindergartenplätzen wurde damit behoben, der Mangel an Krippenplätzen jedoch
nicht ganz. Kitzingen kann nach der Fertigstellung von St. Johannes mit 28 neuen
Krippenplätzen lediglich eine Versorgungsquote von 25 % in Bezug auf
Krippenplätze sicherstellen und ist damit das Schlusslicht im Landkreis
Kitzingen. Niemand sonst verfügt über eine derart niedrige Quote.
Eine Bedarfsplanung soll mindestens alle
drei bis vier Jahre durchgeführt werden, somit ist sie ohnehin turnusmäßig zu
erstellen. Vor dem Hintergrund der seit der letzten Bedarfsplanung erfolgten
Weiterentwicklung des Wohngebiets „Marshall Heights“ und der allgemeinen gesellschaftlichen
Entwicklungen ist sie auch aus sachlicher Sicht wieder nötig.
II.
Erstellung der örtlichen Bedarfsplanung
Die Erstellung der Bedarfsplanung erfolgt in
drei Schritten: Zunächst wird eine Bestandsaufnahme an Einrichtungen und
Diensten vorgenommen, um die aktuelle Situation zu erfassen. Daran anschließend
erfolgt eine Bedarfsermittlung. Im letzten Schritt, der Planung, werden die
Diskrepanzen aus diesen beiden Schritten herausgearbeitet und ein Bedarf
festgestellt. Anschließend müssen dann entsprechende Lösungsvorschläge
erarbeitet werden.
Bestandsaufnahme:
In der Stadt Kitzingen gab es zum 01.09.2019
insgesamt 15 Einrichtungen, in denen 803 Kinder (2016: 773) betreut wurden.
Davon entfielen 548 (2016: 593) Kinder auf Kindergärten, 188 (2016: 104) auf
Kinderkrippen und 67 (2016: 60) auf Hortbetreuung. Verplant waren zum
01.09.2019 bereits 162 Plätze, nur im Schülerhort sind noch 28 Plätze frei. Die
vorhandenen 132 Krippenplätze sind weiterhin komplett ausgelastet, was auch in
der Bedarfsplanung 2016 bereits festgestellt wurde. Um diese Lage bewältigen zu
können, haben die Kindergärten Krippenkinder ab 2,5 Jahren in reguläre
Kindergartengruppen übernommen, die eigentlich noch in die Krippe gehen würden.
Die Situation in der Schulkindbetreuung durch Horte und die Angebote der
Schulen ist zufriedenstellend.
Bedarfsermittlung:
Anhand der Geburtenzahlen der vergangenen
Jahre sowie Belegungszahlen der Kindertagesstätten und Erfahrungswerten (für
Einzelheiten s. angehängte Bedarfsplanung) wurde der Bedarf ermittelt. Die
Planung des Bedarfs bei unter Dreijährigen stützte sich auf eine im Juli 2019
veröffentlichte und durch das Landratsamt durchgeführte Befragung von Eltern
mit Kindern unter drei Jahren zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs im Landkreis
Kitzingen. Hier wird mit dem ermittelten Maximalbedarf, d.h. einer Abdeckung
von 49,1 % gerechnet. Bei 655 Kindern unter drei Jahren ergibt dies 322 Plätze.
Bei den drei bis sechs Jährigen wird mit
einer 100 %-igen Abdeckung gerechnet, da diese einen Anspruch auf einen
Kindergartenplatz haben. Somit werden 613 Plätze benötigt. Diesen Anspruch
haben Krippenkinder nicht. Zwar haben sie sehr wohl einen Anspruch auf
Betreuung, diese muss jedoch nicht zwingend in einer Krippe erfolgen.
Bei der Schulkindbetreuung wird mit den
tatsächlich in Anspruch genommenen Plätzen gerechnet, d.h. 600 Plätze.
Um den Bedarf 2022 zu errechnen, wurden 10 %
für Zuzüge kalkuliert. Ein weiterer Bedarf kann aber nicht abschließend
vorhergesagt werden.
Bedarfsfeststellung:
Die Stadt Kitzingen stellt für
die kommenden drei Jahre einen Bedarf von 1.734 Betreuungsplätzen fest, hiervon
· 354 Plätze für Kinder unter drei Jahren
· 720 Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren
· 660 Plätze für Schulkindbetreuung (Horte + Angebote
der Schulen)
|
Bestand |
Bedarf 2019 |
Überschuss/ Defizit 2019 |
Planungen |
Bedarf 2022 |
Überschuss/ Defizit 2022 |
0-3
Jahre |
132 |
322 |
-190 |
28 |
354 |
-194 |
3-6
Jahre |
764 |
613 |
151 |
|
720 |
44 |
Schulkinder |
637 |
600 |
37 |
23* |
660 |
0 |
Gesamt |
1533 |
1535 |
-2 |
28 |
1734 |
-150 |
*keine Erweiterungsmaßnahmen geplant, aber
Mehraufnahme in den schulischen Betreuungsangeboten möglich.
III.
Fazit
Es besteht ein Fehlbedarf von 194 Krippen-
und ein Überschuss von 44 Kindergartenplätzen. Die voraussichtlich
überschüssigen Kindergartenplätze können mit Krippenkindern ab 2,5 Jahren
besetzt werden, doch selbst dann bleibt ein Mangel von 150 Plätzen, die
zusätzlich zur Erweiterung des Kindergartens St. Johannes geschaffen werden
müssen.
Hinsichtlich der Schulkindbetreuung und der
Kindergartenplätze besteht derzeit kein dringlicher Handlungsbedarf.
IV. Ausblick
Nach Verabschiedung dieser Bedarfsplanung
wird die Verwaltung auf die Kindergartenträger zugehen, um weitere
Möglichkeiten der Schaffung von Krippenplätzen auszuloten (Erweiterung
bestehender Angebote wie in der Alemannenstraße, Neubau anderer Standorte).
Erster Termin hierfür ist der 27.11.2019. Anschließend werden diese Planungen
erneut zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Vorliegende „Örtliche Bedarfsplanung 2019“ wird genehmigt.
3. Die Stadt Kitzingen stellt für die kommenden drei Jahre einen Bedarf von 1.734 Plätzen fest, davon
- 354 Plätze für Kinder unter drei Jahren,
- 720 Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren
- 660 Plätze für Schulkindbetreuung