Betreff
Antrag nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken; Hier: Stillgelegtes Anschlussgleis der ehemaligen Liegenschaft der US-Streitkräfte „Harvey Barracks“
Vorlage
2019/261
Aktenzeichen
SG 61 kir
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Bei der Regierung von Mittelfranken ist ein Antrag der Firma Blumquadrat GmbH auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.

 

Die Stadt Kitzingen wird gebeten zur beabsichtigten Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken Stellung zu nehmen.

 

Die Flurstücke befinden sich in Kitzingen im Gewerbegebiet conneKT. Es handelt sich dabei um das Anschlussgleis der ehemaligen Liegenschaft der US-Streitkräfte „Harvey Barracks“ in Kitzingen. Der Anschluss ging zur Bahnstrecke Kitzingen/Etwashausen. Der Streckenabschnitt auf den das freizustellende Anschlussgleis anschließt ist bereits von Bahnbetriebszwecken freigestellt (siehe Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015). Eine künftige anderweitige Verwendung ist nicht vorgesehen.

 

Die Flächen befinden sich im Eigentum der Firma Blumquadrat GmbH.

 

Es handelt sich um folgende Flächen:

 

Gemarkung

Flurstück

Kitzingen

6822/4

Kitzingen

6822/2

Kitzingen

6270/80

Kitzingen

6270/60

Kitzingen

6270/50

Kitzingen

6270/31

Kitzingen

6270/21

Kitzingen

6270/19

Kitzingen

6270/15

Kitzingen

6270/13

Kitzingen

6270/20

 

Im Zuge der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 „Technologiepark conneKT“ ist es vorgesehen das stillgelegte Bahngleis aus den Festsetzungen des Bebauungsplans zu nehmen. Hierzu ist es notwendig  das Anschlussgleis zur ehemaligen Bahnstrecke Kitzingen/Etwashausen freizustellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Freistellung für das Anschlussgleis zur bereits freigestellten Bahnstrecke Kitzingen/Etwashausen zuzustimmen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Dem Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für das Anschlussgleis der ehemaligen US-Streitkräfte zur Bahnstrecke Kitzingen/Etwashausen wird zugestimmt.

3.    Die Zustimmung nach Punkt 2 wird der Regierung von Mittelfranken fristgerecht mitgeteilt.