Betreff
Zuschuss zum Ersatzneubau mit Erweiterung um zwei Kinderkrippengruppen
der Kindertageseinrichtung St. Johannes in der Glauberstraße 30
durch die Katholische Kirchenstiftung St. Johannes
Vorlage
2019/258
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Stadtratsbeschluss vom 31.01.2019 wurde zum Ersatzneubau  des Kindergartens St. Johannes (Gesamtkosten 3.888.690,00 €) ein Baukostenzuschuss in Höhe von max. 1.152.000,00 € zzgl. der Förderung der Regierung von Unterfranken in Höhe von voraussichtlich 1.989.000 €, insgesamt 3.141.000,00 € gewährt.

 

Mit Schreiben vom 25.07.2019 teilte die Regierung von Unterfranken mit, das der Ersatzneubau mit Erweiterung um zwei Krippengruppen der Kindertageseinrichtung St. Johannes nach Art. 10 BayFAG und nach dem Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 4. SIP förderfähig ist. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 1.863.000,00 € in Aussicht gestellt. Das bedeutet 126.000,00 € weniger Zuwendung als beantragt. Grund hierfür ist, dass die bereits bestehenden Betreuungsplätze (2 Gruppen) gemäß dem Sonderförderprogramm 4. SIP nicht als förderfähig anerkannt wurden. Um auch für die vorhandenen Betreuungsplätze nach dem Sonderförderprogramm eine Förderung zu erhalten, hätte für den Kindergarten St. Johannes eine befristete Betriebserlaubnis aufgrund baulicher Gründe vorliegen müssen. Eine befristete Betriebserlaubnis vom Landratsamt Kitzingen liegt jedoch nicht vor. Da bauliche Mängel seit längerem bekannt waren, wurde das Landratsamt Kitzingen um eine Stellungnahme gebeten, aus der hervorgeht, dass eine befristete Betriebserlaubnis aufgrund der Abrisspläne und der Planung eines Neubaus der Kindertageseinrichtung nicht nötig war. Ob mit einer solchen Stellungnahme die zusätzliche Förderung hätte erreicht werden können ist nicht bekannt, das Landratsamt Kitzingen teilte mit, dass sie keine entsprechende Stellungnahme abgeben können.

 

Alle weiteren Bemühungen bei der Regierung von Unterfranken doch noch die höhere Förderung zu erhalten blieben erfolglos. Das die in Aussicht gestellte Zuwendung der Regierung von Unterfranken in Höhe von 1.863.000,00 € gegenüber der beantragten Förderung von 1.989.000,00 € „nur“ 126.000,00 € weniger ausmacht ist damit zu erklären, das sich der Kostenrichtwert inzwischen erhöht hat. Würden die vorhandenen Betreuungsplätze wie beantragt auch nach dem 4. SIP gefördert werden, so hätte sich eine Zuwendung in Höhe von 2.284.000,00 € errechnet, der Förderverlust beziffert sich somit auf 421.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bischöfliche Finanzkammer hat der Stadt Kitzingen folgenden Finanzierungsvorschlag unterbreitet:

 

Regierung von Unterfranken                                                                          1.863.000,00 €

Kostenanteil Stadt Kitzingen                                                                           1.215.000,00 €

Baukostenzuschuss                                                                                        3.078.000,00 €

Eigenanteil Kirchenstiftung                                                                                812.000,00 €

Gesamt                                                                                                           3.890.000,00 €

 

Ergänzend hierzu schlug die Finanzkammer vor, dass alle weiteren Mehrkosten zu 50 % von der Stadt Kitzingen und zu 50 % von der Diözese Würzburg übernommen werden.

 

Der Kindergarten St. Johannes ist bereits in das Ausweichquartier Kindergarten Marshall Heights umgezogen. Der vorzeitige Maßnamebeginn wurde noch nicht erteilt, da die Stadt Kitzingen der Regierung von Unterfranken noch einen neuen Finanzierungsplan und eine Maßnahmenvereinbarung vorlegen muss.

 

Von der Schulverwaltung wird derzeit die Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze ermittelt, es ist abzusehen, dass die Plätze von St. Johannes unbedingt erhalten werden sollten.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Finanzierungsvorschlag der Bischöflichen Finanzkammer zuzustimmen.

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Stadtratsbeschluss vom 31.01.2019 wird wie folgt geändert:

 

Der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes Kitzingen wird zum Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Johannes mit Erweiterung um zwei Kinderkrippengruppen zu den Gesamtkosten von 3.890.000,00 € ein Baukostenzuschuss in Höhe von 3.078.000,00 € gewährt.

 

Zusätzlich wird für alle Mehrkosten über den derzeit veranschlagten Gesamtkosten von 3.890.000,00 € ein weiterer Zuschuss in Höhe von 50 % gewährt.