Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
2019/247
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 29.01.2019.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.05.2019 wurden die Stellungnahmen der Verwaltung behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach Abschluss der Beratungen folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

 

2.      Dem Stadtrat wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

       „Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2017 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Die Textziffern sind weitgehend erledigt, über die Erledigung der noch offenen Textziffern:

 

Amt 1 TZ 2, TZ 4, TZ 21, TZ 24, TZ 27

 

Amt 2 TZ 5 - 13, TZ 16 - 19, TZ 22 - 23

 

wird dem Rechnungsprüfungsamt berichtet.

 

Nicht erledigte Textziffern werden vom Rechnungsprüfungsamt in das Gutachten der nächsten örtlichen Prüfung wieder aufgenommen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Feststellung der Jahresrechnung 2017 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2017 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für  Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

3.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnung 2017 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.