Betreff
KIK Antrag Nr. 178/ Juni 2019 - Erstellung eines Energienutzungsplanes (ENP)
Vorlage
2019/236
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Sachvortrag KIK-Antrag Nr. 178

Erstellung eines Energienutzungsplanes

 

1.      Antrag der KIK-Fraktion

Siehe Anlage 1

 

2.      Stellungnahme der Stadtverwaltung

2.1   Grundlagen

 

Lt. Internet ist ein Energienutzungsplan (ENP) ein informelles kommunales Planungsinstrument zum Fachthema Energie für Gemeinden und Städte in Bayern. Vergleichbar mit dem Grundgedanken des Flächennutzungsplans bildet der ENP die energetische Bestandssituation in einer Kommune ab und zeigt zugleich konkret die potenziellen Standorte für die Projektierung erneuerbarer Energieanlagen auf.

 

Der ENP bildet die Grundlage, um Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und zur Umstellung auf erneuerbare Energien zu koordinieren und synergetisch aufeinander abzustimmen. Er liefert somit eine umsetzungskoordinierte Bedienungsanleitung für die lokale Energiewende.

 

Ein Energienutzungsplan wird mit dem Ziel erstellt, eine möglichst verbrauchsarme, auf erneuerbare Energien gestützte, intelligente Stromversorgung im Stadtgebiet zu installieren. Es sollen daher ganzheitliche Energiekonzepte erstellt werden, welche die Stadt unabhängig vom Import fossiler Energieträger werden lassen und die eigenständige Versorgung durch erneuerbare Energie sicherstellen. Die Umsetzung der Maßnahmen bringt durch Investitionen, Erlöse und Gewerbesteuereinnahmen einen beträchtlichen Impuls für die regionale Wertschöpfung.

 

Inhaltlich gliedert sich der Energienutzungsplan in drei übergeordnete Projektphasen:

 

1.Bestands- und Potenzialanalyse

2.Konzeptentwicklung und Maßnahmenkatalog

3.Umsetzung der Maßnahmen

 

Mit dem Beschluss des Energienutzungsplans durch den Stadtrat wird der ENP rechtskräftig. Die Umsetzung der im ENP genannten und beschlossenen Maßnahmen kann mit Hilfe einer Kombination von Planungsinstrumenten wie der Bauleitplanung, dem Bebauungsplan, dem Flächennutzungsplan, einem städtebaulichen Vertrag oder beispielsweise einem privatrechtlichen Vertrag festgelegt werden.

 

2.2          ENP für die Stadt Kitzingen

 

Nach Eingang des o. g. Antrages wurden die Vertreter der LKW Kitzingen GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme liegt inzwischen vor (Anlage 2). Der Empfehlung sich mit den Vertretern des Landkreises hinsichtlich des das Energie- und Klimaschutzkonzeptes auszutauschen, sollte sicherlich informativ nachgegangen werden, greift u. E. für den Energienutzungsplan jedoch zu kurz.

 

Um einen Energienutzungsplan für die Stadt Kitzingen zu erstellen braucht es fachliche Unterstützung geeigneter Büros. Mit dem Blick auf andere Kommunen (z. B. Nürnberg) gibt es diese Büros, die ein solches Konzept gemeinsam mit der Stadt erarbeiten können.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen personellen Situation und den Schwerpunktaufgaben  im Bauamt ist es jedoch zurzeit unmöglich ein ENP vorzubereiten, fachlich zu begleiten oder zu erstellen. Sobald die Stadtplanung personell entsprechend besetzt ist, kann sich auch diesem Thema gewidmet werden. Das wird nach realistischer Einschätzung jedoch nicht vor dem Frühjahr 2020 sein.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer Konzeption für eine interkommunale Energiestrategie für den Raum Kitzingen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt in Kooperation mit den Lichtkraftwasser-Werken (LKW) die erforderliche Datenerhebung durchzuführen und einen Energienutzungsplan (ENP) für die Zukunft bis zum Frühjahr 2020 vorzulegen.