Ausgangslage:
Die Gemeinde Buchbrunn hat in ihrer Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Autobahn BAB A 7 zur Ausweisung von SO-Flächen Photovoltaik und die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark am Laushügel“ beschlossen.
Die SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Burgkunstadt, beantragte bei der Gemeinde Buchbrunn die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Laushügel“ sowie die in diesem Zusammenhang erforderliche 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 626, 627, 638, 639 und 641, Gemarkung Buchbrunn, soll eine Fläche von 85.884 m² mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.
Die o.g. Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die hier überplante Fläche wird für eine bestimmte Zeit als Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen; nach Ablauf dieser Nutzung kann die Fläche wieder anderweitig genutzt werden (Landwirtschaft).
Das Planungsgebiet wird im Norden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen, im Westen durch die BAB 7 und im Süden durch die Abfahrt der BAB 7 auf die Bundessstraße 8 begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplanes ist in den beiliegenden Lageplänen (siehe Anlage 1 und 2) ersichtlich.
Die öffentliche Auslegung der
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes
erfolgt in der Zeit vom 18.09.2019 bis
02.10.2019.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 29.08.2019 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 02.10.2019 abzugeben.
Fristverlängerung bis zum 11.10.2019 wurde beantragt und gewährt.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:
SG 61 – Stadtplanung / Bauordnung
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 63 - Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu der Änderung des Flächennutzungsplane bzw. zu der Aufstellung des Bebauungsplanes genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zu der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zu der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Gemeinde Buchbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Gemeinde Buchbrunn c/o Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.