Siehe Anlage
Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.07.20199, Kostensicherheit bei städtischen Baumaßnahmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen, weil bepreiste Leistungsverzeichnisse, die von den Planern und Fachplanern erstellt werden, keine Indizien für Kostensicherheit sind.
Da jedes Bauvorhaben ein Unikat darstellt, ist es
unmöglich, im Vorfeld exakte Kosten zu ermitteln. Bei den in Nr. 3 des
Beschlussentwurfs dargestellten Prozentpunkten kann davon ausgegangen werden,
dass das Gremium oftmals gesonderte Beschlüsse zu fassen hat.
Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Planungsbüros einen Vertrag mit verbindlichen Terminen nicht akzeptieren bzw.
kein Angebot mehr abgeben, weil es sehr viele Einflussfaktoren gibt, die im
Laufe der Planungs- und Ausführungsarbeiten auftreten können, welche im Vorfeld
weder zu erkennen noch einzuschätzen sind.
Nachfolgend einige Merkmale von denen Baumaßnahmen beeinflusst werden:
- Bei jeder Baumaßnahme gibt es eine Vielzahl von Schnittstellen, die den Ablauf der Planungs- und Ausführungszeit zum Teil erheblich beeinflussen.
- Es ist ein Unterschied, ob kleine oder große Maßnahmen zu bewältigen sind.
- Ausschlaggebend ist auch die Ausführungszeit. Beträgt die Bauzeit 1 Jahr oder vielleicht doch eher 3 Jahre?
- Handelt es sich um einen Neubau oder ist es der Umbau eines bestehenden Bauwerkes, welches vielleicht auch noch in der Denkmalliste eingetragen ist?
- Nicht außer Acht zu lassen ist, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine Tiefbau- oder Hochbaumaßnahme handelt.
Ausschreibungsstand einiger aktueller bzw. zurückliegender Baumaßnahmen der Hochbauabteilung
Neuer Friedhof
Umbau und Generalsanierung
sowie Neubau öffentl. WC-Anlage und Nebengebäude
Kostenberechnung: 1.500.000,00 €
(Kostenerweiterung: 1.650.000,00 €)
Bei Baubeginn lagen Kostenanschläge von 82 % der für die KG 200 – 600 ermittelten Kostenberechnung vor.
St.-Hedwig-Grundschule
Austausch Möbeltrennwand zur
Schadstoffbeseitigung
Kostenberechnung: 52.000,00 €
Bei Baubeginn lagen Kostenanschläge von 100 % der zu erwartenden Kosten vor.
Kindergarten Memellandstraße
Erweiterung des bestehenden
Kindergartens
Kostenberechnung: 1.269.000,00 €
(Kostenerweiterung: 1.458.000,00 €)
Bei Baubeginn lagen Kostenschläge von ca. 68 % der für die KG 200 – 600 ermittelten Kostenberechnung vor.
BRK-Kinderhaus (Marshall
Heights)
Umbau des bestehenden
Kindergartens
Kostenberechnung: 1.926.471,00 €
Bei Baubeginn lagen Kostenanschläge von ca. 89 % der für die KG 200 – 600 ermittelten Kostenberechnung vor.
Rathaus Kitzingen
Erneuerung der Fenster
Kostenberechnung: 400.000,00 €
Bei Baubeginn lagen Kostenanschläge von ca. 85 % der zu erwartenden Kosten vor.
Grund- und Mittelschule
Siedlung
Umbau und Anbau Grund- und
Mittelschule mit Mensa und Hort
Kostenberechnung: 8.000.000,00 €
Bei Baubeginn im Mai 2017 lagen Kostenanschläge von ca. 40 % der zu erwartenden Kosten vor. Im Juni 2017 lagen Kostenanschläge von ca. 70 % der zu erwartenden Kosten vor.
Grund- und Mittelschule
Siedlung
Abbruch bestehende Sporthalle
und Neubau Einfeldhalle
Kostenberechnung: 2.600.000,00 €
Bei Baubeginn im August 2018 lagen Kostenanschläge von 33 % der zu erwartenden Kosten vor. Im November 2018 waren 66 % und im Januar 2018 ca. 80 % ausgeschrieben.
Erweiterung Rathaus – Kaiserstraße 17
Kostenberechnung: 3.168.000,00
€
Sobald die Bewilligung vorliegt, werden vor Baubeginn im
1. Ausschreibungspaket Gewerke ausgeschrieben, die ca. 64 % der Gesamtsumme
betragen.
Die aufgeführten Maßnahmen der Stadt Kitzingen, die von der Hochbauabteilung bearbeitet werden bzw. wurden zeigen auf, dass bei Beginn der Bauarbeiten bzw. im Laufe der Rohbauarbeiten in den meisten Fällen nicht nur, wie im Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe gefordert, bepreiste LV’s vorliegen, sondern dass es bereits den Stand des Kostenanschlags gab.
1. Vom Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.07.2019, Kostensicherheit bei städtischen Baumaßnahmen, wird Kenntnis genommen.
2. Städtische Baumaßnahmen ab einer Baukostensumme von 250.000,00 € (netto) und die dem allgemeinen Vergaberecht unterliegen, dürfen erst ausgeschrieben werden, wenn für mind. 75 % der zu vergebenden Bauleistungen verpreiste Leistungsverzeichnisse auf der Grundlage der „Ausführungsplanung“ (LPH 5) und der „Vorbereitung der Vergabe“ (LPH 6) vorliegen.
Vorbereitende Maßnahmen wie Baufeldfreimachung sind davon ausgenommen.
3. Sollten gem. Punkt 2.) in der Gesamtsumme der einzelnen Gewerke Mehrkosten von über 3 % oder bei Einzelgewerken von über 10 % gegenüber den vom zuständigen Gremium genehmigten Kostenberechnungen liegen, ist eine gesonderte Beschlussfassung des Gremiums zur Ausschreibung zu fassen.
4. Mit den Planungsbüros ist im Vertrag ein verbindlicher Termin über die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen in Abhängigkeit von den Entscheidungen der zuständigen Gremien bzw. Bewilligungsbehörden abzuschließen.