Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2020
Vorlage
2019/210
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden

 

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1.  Ergänzende / vertiefende Konzepte für das Gesamt-VU-Gebiet

Die in 2018 erstellte Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB soll eine planerische Vertiefung bekommen. Neben den allgemeinen Sanierungszielen sollen konkretere Entwicklungsziele erarbeitet, fortgeschrieben bzw. präzisiert werden. Diese Bearbeitung soll jedoch unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des Sanierungsverfahrens erfolgen.

 

Das betrifft u. a. im Einzelnen:

1. Ein Konzept für die Stadtmöblierung

2.  Ein Beschilderungskonzept (Kultureinrichtungen/Stellplatzleitsystem)

3.  Die Entwicklung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit entsprechenden Stellplätzen für die Räder (Aufbauend und Ergänzend lt. Punkt 1.2)

4.  Ein Konzept für die Darstellung der Grünräume inkl. Grünverbindungen

5.  Ein Sanierungs- und Farbkonzept für die Gebäude (insbesondere auch für Neubauten)

6. Licht- Beleuchtungskonzept für die wichtigen Gebäude, Brücken und Plätze der Stadt   

1.2.  Gestaltung der Innenstadtstraßen (inkl. Barrierefreiheit)

Mit der Übergabe/Übernahme der heutigen Staatsstraßen im Innenstadtbereich, welche voraussichtlich im Frühjahr 2020 stattfindet, besteht für die Stadt die Möglichkeit die Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze vorzunehmen.

 

Ein erster Schwerpunkt ist dabei der Königsplatz mit seinen Anschlüssen an die Kaiserstraße und den Zugang zum Markt. Hierfür sind die vorbereitenden Pläne zu erstellen. Über einen Wettbewerb soll die beste Lösung gefunden werden.

 

 

Eine der wesentlichen Zielsetzungen wird es sein, die Innenstadt mit Ihren Geschäften und Läden möglichst wenig zu beeinträchtigen und funktionsfähig zu halten. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Räume barrierefrei und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Grundlage einer möglichen Förderung ist der durch den Stadtrat verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan.

 

1.3.  Mitfinanzierung Wettbewerb Deusterareal

Der Zuwendungsantrag für die Mitfinanzierung des Wettbewerbsverfahrens Deusterareal wurde mit Schreiben vom 22.01.2019 an die Regierung von Unterfranken übermittelt. Für die Kostenbeteiligung in Höhe von 70.000 € wurde eine Förderung von 42.000 € beantragt. Mit Schreiben vom 31.01.2019 erteilte die Regierung von Unterfranken die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Die Bewilligung der Förderung steht derzeit noch aus.

 

1.4. Quartierskonzepte

Auf der Grundlage der in der Vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum an der Schrannenstraße oder Alte Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches gilt für den Bereich am Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche Nutzungen in Zukunft möglich sind, welche städtebaulichen und architektonischen Möglichkeiten bestehen. Das Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen. Soweit möglich, sind Wettbewerbe durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die behutsame Stadtsanierung mit dem Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und eine Entwicklung im Sinne von Wohnen, Dienstleistung der Bildung zu initiieren.

 

1.5. Stadtumbaumanagement

Um den Entwicklungsprozess noch besser in Gang zu setzen und dabei insbesondere die Eigentümer, Gewerbebetreibenden und Bewohner einzubinden, ist ein Management sinnvoll. Ähnlich dem Quartiersmanager (Soziale Stadt) ist eine Stelle zu schaffen, welche unter der Leitung des Bauamtes die Innenstadtsanierung steuert.

Es ist davon auszugehen, dass mit Beginn des Jahres 2020 die Stelle besetzt werden kann.

 

 

 

 

 

2.    Hochbaumaßnahme

 

2.1   Sanierung Kaiserstr. 17; Erweiterung des Rathauses und Einrichtung eines Bürger-serviceraums

Für die Sanierung der Kaiserstraße 17 wurden Kosten in Höhe von 220.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Es wurde eine Förderung von 132.000 € bewilligt.

 

 

3.      Tiefbaumaßnahmen

 

3.1  Ersatzneubau Kaimauer (BA I)

Die Förderung des städtebaulichen Mehraufwandes der Maßnahme „Ersatzneubau Kaimauer“ wurde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 08.06.2018 bewilligt.

 

3.2  Neugestaltung Oberer Mainkai (BA II)

Der Stadtrat hat am 30.07.2015 beschlossen, die notwendige Sanierung der Kaimauer und die Erneuerung des Oberen Mainkais als gemeinsame Maßnahme zu planen und zu realisieren. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses am 02.02.2017 konnten die Planungsleistungen vergeben werden.

Es geht bei der Gestaltung des Oberen Mainkais grundsätzlich nicht nur um eine Fortführung des bestehenden Mainkais. Mit dem Vorentwurf der Stadtverwaltung wurden auch neue Gestaltungsansätze bzw. Qualitäten aufgezeigt, welche eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro (Kaimauer) beinhalten. Die Aufgabe wird letztendlich darin bestehen neue Gestaltungsansätze und Qualitäten zu realisieren und dennoch auch ein stimmiges Gesamtbild des Mainkais insgesamt zu erzeugen.

Die Förderung des ersten Bauabschnitts (Neubau der Kaimauer) wurde bereits im Juni 2018 von der Regierung von Unterfranken bewilligt. Die Neugestaltung des Oberen Mainkais soll im Anschluss daran als zweiter Bauabschnitt erfolgen.

 

 

3.3  Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Glauberstraße 3 - 7 (ehem. Baywa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird noch 2019 herbeigeführt.

 

 

 

 

4.    Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

4.1  Kommunales Förderprogramm

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2020 - 2023 wird wie folgt festgesetzt:

 

2020:                                            665.000,00 €

2021:                                         2.450.000,00 €

2022:                                         1.100.000,00 €

2023:                                            850.000,00 €

Gesamt 2020 - 2023:                5.065.000,00 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.