Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Komm. Förderprogramm
der Stadt Kitzingen; Zuschussantrag von Herrn Frank Joachim Pfeuffer auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Friedenstraße 3, Kitzingen
Vorlage
2019/201
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Herr Frank Joachim Pfeuffer beantragte am 15.03.2018 für Fensterarbeiten sowie Tür- und Torarbeiten am Anwesen Friedenstraße 3 einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen. Bei dem Anwesen Friedenstraße 3 handelt es sich um ein Baudenkmal, welches gem. § 2 Nr. 2 des Kommunalen Förderprogramms förderfähig ist. Da das Baudenkmal außerhalb des von der Regierung von Unterfranken anerkannten Geltungsbereiches im Sinne des § 2 Nr. 1 des Kommunalen Förderprogramms liegt, kann die Stadt Kitzingen für diese Förderung keinen Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln beantragen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 25.04.2018 zugestimmt.

Der Verwendungsnachweis wurde fristgerecht eingereicht und vom Stadtbauamt fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen am Anwesen Friedenstraße 3 leisten einen wertvollen städtebaulichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.

 

In der Sitzung am 25.07.2019 hat der Stadtrat eine Änderung des Kommunalen Förderprogramms beschlossen. Neben einer Ausweitung des Geltungsbereiches sowie redaktionellen Änderungen wurde eine Erhöhung des Fördersatzes von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten auf 30 % sowie des Höchstbetrages der Förderung von 10.000 € auf 15.000 € beschlossen.

 

Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 30.10.2019 wurde der Änderung des Kommunalen Förderprogramms zugestimmt.

 

Da der Verwendungsnachweis für die Fördermaßnahme am Anwesen Friedenstraße 3 bereits vor der Änderung des Kommunalen Förderprogramms eingereicht wurde, wird eine Entscheidung des Stadtrates herbeigeführt, nach welcher Fassung der Förderrichtlinie eine Zuschussgewährung erfolgen soll.

 

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme (brutto):                      111.204,03 €

davon zuwendungsfähig (brutto):                                                       107.558,16 €

davon zuwendungsfähig (netto):                                                          90.385,01 €

 

Kommunales Förderprogramm in der Fassung vom 16.11.2015

Zuschusshöhe (25 %, höchstens 10.000 €):                                        10.000,00 €

 

Kommunales Förderprogramm in der Fassung vom 30.10.2019

Zuschusshöhe (30 %, höchstens 15.000 €):                                        15.000,00 €

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.a     Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Friedenstraße 3, Bauherr: Herr Frank Joachim Pfeuffer, wird auf Grundlage des Kommunalen Förderprogramms in der Fassung vom 16.11.2015 ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt.

 

alternativ

 

2.b     Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Friedenstraße 3, Bauherr: Herr Frank Joachim Pfeuffer, wird auf Grundlage des Kommunalen Förderprogramms in der Fassung vom 30.10.2019 ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt.