Betreff
B8 Kitzingen - Bau- und Unterhaltslast der Mühlbachverrohrung unter der B8 in der OD Kitzingen -
hier: Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Staatlichen Bauverwaltung
Vorlage
2019/187
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Ausgangslage

 

Der Repperndorfer Mühlbach fließt ab Höhe B8 / Einmündung Repperndorfer Straße (gegenüber der Florian-Geyer-Halle) unterirdisch in einer Bachverrohrung, genannt „Mühlbachverrohrung“. Vom Beginn der Mühlbachverrohrung bis ca. 30 m nach dem Viadukt verläuft das Gewässer in verschiedenen überschütteten Brückenbauwerken (Natursteingewölbe, Stahlbetonplatte, Stahlbetonrahmen, Wellstahldurchlass, Stahlbetongewölbe) die nach Recherchen der Stadt Kitzingen erst nach 1905 gebaut wurden. Ab der Zufahrt zur Würzburger Straße verläuft der Mühlbach im Stadtgraben, der größtenteils als Natursteingewölbe ausgebildet ist und bis zu 11 m unter der derzeitigen Oberfläche liegt. Die gesamte unterirdische Länge bis zur Einmündung in den Main beträgt rd. 1,2 km.

 

Der Repperndorfer Mühlbach ist ein Gewässer III. Ordnung und liegt somit grundsätzlich in der Unterhaltslast der Stadt Kitzingen.

 

Die Mühlbachverrohrung / Stadtgraben liegt in Teilbereichen unter der Bundesstraße B8, größtenteils jedoch in den seitlich angrenzenden städtischen Flächen (Geh- und Radwege, Grünflächen, Stadtstraßen etc.).  Eine Bau- und Unterhaltsvereinbarung für die unterirdischen Bauwerke liegt derzeit nicht vor, sollte aber dringlich abgeschlossen werden.

 

 

  1. Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, unterhält derzeit die Mühlbachverrohrung direkt unter der B8 im Bereich ca. 75 m vor bis ca. 40 m hinter dem Viadukt (in Fließrichtung gesehen) sowie die Querung unter der B8 auf Höhe Shell-Tankstelle. Durch Umbaumaßnahmen an der B8 im Kreuzungsbereich mit der Nordtangente, im Zuge der Baumaßnahme Nordtangente BA I, liegen nun jedoch weitere Streckenabschnitte der Mühlbachverrohrung unter der B8, die vorher in den städtischen Seitenflächen lagen.

 

Um eine klare Bau- und Unterhaltslastregelung der Mühlbachverrohrung herbeizuführen, hat sich das Sachgebiet Tiefbau mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg abgestimmt und eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet. Grundlegender Gedanke ist, dass Teilbauwerke der Mühlbachverrohrung die unter der B8 liegen in die Bau- und Unterhaltslast des Bundes gehen bzw. weiter verbleiben. In  den Bereichen in denen die Mühlbachverrohrung / Stadtgraben auf städtischem Grund liegt bleibt die Bau- und Unterhaltslast bei der Stadt Kitzingen. Beiliegender Lageplan zeigt die neue Bau- und Unterhaltslast gemäß Vereinbarungsentwurf.

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Nach Beschluss des Stadtrates zu der vorliegenden Bau- und Unterhaltslast-Vereinbarung ist diese entsprechend mit der Staatlichen Bauverwaltung abzuschließen. Ab diesem Zeitpunkt ist dann eine klare Regelung der Zuständigkeiten gegeben. Bestandsunterlagen werden noch gegenseitig ausgetauscht (soweit noch nicht erfolgt).

 

Für den Bereich Glauberstraße/Unterer Mainkai bis Einmündung in den Main stellt das Sachgebiet Tiefbau derzeit einen Vorentwurf für die Freilegung des Stadtgrabens sowie Umgestaltung des Umfeldes in diesem Bereich auf. Sobald die verschiedenen Varianten untersucht sind, werden diese dem Stadtrat vorgestellt.

 

Für den städtischen Abschnitt Einmündung Lindenstraße bis Glauberstraße ist zu prüfen, ob hier weitere Zugänge zum Stadtgraben für Unterhaltszwecke hergestellt werden können. 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung über die Bau- und Unterhaltslast der Mühlbachverrohrung (Stadtgraben) unter der B8 in der Ortsdurchfahrt Kitzingen, auf Grundlage des beiliegenden Entwurfes vom 30.04.2019, zu.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit der Staatlichen Bauverwaltung abzuschließen.