Betreff
Beschluss über die Durchführung einer Sitzung des Personalausschusses in der Ferienzeit
Vorlage
2019/184
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

§ 8 Abs. 3 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat lautet:

 

„Für die Dauer der Ferienzeit die Erledigung aller dringenden Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Aufgaben, die kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen oder vom Stadtrat wahrgenommen werden müssen, können nicht vom Ferienausschuss erledigt werden (Art. 32 Abs. 4 GO). Die Ferienzeit beginnt mit dem ersten Ferientag und endet mit dem letzten Ferientag der bayrischen Sommerschulferien.“

 

Angesichts der Tatsache, dass eine 2. Ausschreibung für die Stelle der Amtsleitung 2 notwendig wurde und die Bewerbungsfrist bis zum 20.07.2019 geht, hat sich der Personalausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2019 dafür ausgesprochen, die Entscheidung in einer Personalausschuss-Sitzung am 06.08.2019 zu treffen.

 

Mit Blick auf die oben genannte Geschäftsordnungsregelung ist es erforderlich, den umseitigen Beschluss zu fassen. Andernfalls würde vor Mitte September keine Entscheidung getroffen werden können.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der Einberufung einer Sitzung des Personalausschusses während der Ferienzeit 2019 zur Entscheidung über die Besetzung der Stelle der Amtsleitung 2 besteht Einverständnis.