Betreff
Weiterführung der Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. zur Ferienbetreuung für das Schuljahr 2019/2020
Vorlage
2019/183
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Rückblick:

Mit Stadtratsbeschluss vom 20.09.2018 wurde einstimmig der Bezuschussung einer Ferienbetreuung in Kooperation mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. für je 1 Woche in den Oster- und Pfingstferien sowie 2 Wochen in den Sommerferien zugestimmt. Daraufhin wurde am 01.12.2018 eine Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. geschlossen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Ferienbetreuung ist eine Mindestanmeldung von 10 Kindern. Die Stadt Kitzingen übernimmt abzüglich des Eigenanteils der Eltern von 13 €/Kind/Tag den übersteigenden Betrag der Betreuungskosten und stellt die Räumlichkeiten im Schülerhort in der Danziger Str. 1 inkl. Reinigung unentgeltlich bereit.

 

Vor dem Hintergrund des immer „geforderten“ Bedarfs an einer Ferienbetreuung in den 13 Wochen Schulferien, die für viele Familien und berufstätige Eltern ein großes Problem darstellt, konnte so ein weiteres Ferienbetreuungs-Angebot als freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen ins Leben gerufen werden. Alle Kinder der Stadt Kitzingen im Alter von 6 bis 12 Jahren, unabhängig von der besuchten Schule, können daran teilnehmen.

 

Aktuelle Sachlage:

Die Kooperationsvereinbarung wurde mit Beginn am 01.12.2018 befristet bis 30.11.2019 und automatischer jährlicher Verlängerung, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages, geschlossen. Mit Stadtratsbeschluss vom 20.09.2018 wurde vorerst einer Ferienbetreuung für das Schuljahr 2018/2019 zugestimmt. Es ist nun zu entscheiden, ob für das Schuljahr 2019/2020 der Bedarf an der Weiterführung der Ferienbetreuung besteht.

 

Das Angebot der Ferienbetreuung wurde durch die AWO über einen Elterninfo-Brief sowie über das Stadtmagazin „Der Falter“ veröffentlicht. Mit 16 Anmeldungen fand eine Ferienbetreuung in der zweiten Osterferienwoche statt. Die Kosten hierfür seitens der Stadt beliefen sich auf 1496 € Betreuungskosten zzgl. 275,74 € Reinigungskosten und 232,40 € Mietkosten über innere Verrechnungen. Mit nur 7 von 10 notwendigen Anmeldungen fand in den Pfingstferien keine Ferienbetreuung statt. Mit nicht Zustandekommen stellte der AWO Bezirksverband Ufr. e.V.  gem. Kooperationsvertrag eine Verwaltungspauschale von 100 € in Rechnung. In den Sommerferien wird mit 6 Anmeldungen und Nichterreichen der Mindestgröße von 10 Kindern ebenfalls keine Ferienbetreuung stattfinden. Eine Verwaltungspauschale von 100 € wird in Rechnung gestellt werden.

 

Das Betreuungsangebot des Fördervereins der St. Hedwig Schule wurde im Jahr 2019 ebenfalls nicht gut angenommen. Mit nur vier bezahlten Anmeldungen entfiel die Ferienbetreuung für alle angebotenen Ferien. Auch im Hort sind für das kommende Schuljahr 2019/2020 (Stand 10.07.2019) mit derzeit 43 Anmeldungen noch 32 Plätze frei. Mit der Buchung eines Hortplatzes wäre neben der ganzjährig guten Betreuung auch die Problematik der Ferienbetreuung für 7 Wochen/Jahr und zukünftig 8 Wochen/Jahr gelöst. Eine Aufnahme von externen Kindern durch den Hort, die sonst nicht in anderen Betreuungsformen (Offener Ganztag; Gebundener Ganztag; Mittagsbetreuung) sind, soll künftig ermöglicht werden. Eine Abdeckung des Bedarfs könnte demnach über den Hort erfolgen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Angesichts der schlechten Resonanz auf das zusätzliche Ferienbetreuungs-Angebot, der bestehenden nicht ausgelasteten Betreuungsangebote und des Kostenfaktors bei nicht Zustandekommen der Ferienbetreuung empfiehlt die Verwaltung die Kooperationsvereinbarung fristgerecht zum 30.08.2019 zu kündigen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         a)   Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. zum 30.08.2019 fristgerecht zu kündigen.

 

Alternativ:

 

2.         b)   Einer automatischen Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. für das Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt.

 

Alternativ:

 

2.         c)   Einer Weiterführung der Kooperationsvereinbarung mit dem AWO Bezirksverband Ufr. e.V. wird bis auf Weiteres zusgetimmt.