Betreff
Mittagsbetreuung an der Grundschule Kitzingen-Siedlung durch die gfi - Hier: Nachtrag zum Trägerschaftsvertrag mit Defizitausgleichsregelung
Vorlage
2019/177
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Rückblick:

Seit dem Schuljahr 2016/2017 hat die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH an der Grundschule Kitzingen-Siedlung die Trägerschaft für die verlängerte Mittags- und Hausaufgabenbetreuung übernommen. Ein Trägerschaftsvertrag mit der Stadt Kitzingen wurde am 22.07.2016 geschlossen. Zuvor wurde die Mittagsbetreuung mit Einführung im Jahr 2004 über den Förderverein der Grundschule organsiert und abgewickelt. Die Mittagsbetreuung soll vor allem vor dem Hintergrund des Wandels der Familienstrukturen und der wachsenden Anforderungen an Bildung und Erziehung eine Entlastung der Eltern sowie die Vereinbarkeit von Kindern und Erwerbstätigkeit ermöglichen. Zudem kann individuelle Unterstützung bei schulischen Problemen sowie eine bedarfsgerechte Förderung der Schüler sichergestellt werden (aus dem Pädagogischen Konzept der gfi für das Schuljahr 2016/2017 der Grundschule Kitzingen-Siedlung).

 

Aktueller Stand:

Derzeit können ca. 60 Kinder von einer Mittagsbetreuung mit Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung und pädagogisch angeleiteten Freizeitaktivitäten im Zeitrahmen von 11-16 Uhr profitieren. Die vertraglich festgehaltene Finanzierung der gfi erfolgt eigenverantwortlich über Elternbeiträge sowie beantragte staatliche Zuschüsse. Hinzu kommt ein mit Stadtratsbeschluss vom 20.02.2014 gewährter jährlicher Zuschuss der Stadt Kitzingen als Sachaufwandsträger zur Verbesserung des Angebots (Ausstattung, Kursangebote, ect.) in Höhe von 500 € je gemeldeter und staatlich geförderte Betreuungsgruppe, nach Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises. Zuletzt errechneten sich Zuschüsse in Höhe von 2.000 € (Schuljahr 2016/17), 2.000 € (Schuljahr 2017/18) bzw. 2.500 € (Schuljahr 2018/19). Ein warmes Mittagessen kann ab 01.08.2019 über das Bildungs- und Teilhabepaket des Landratsamtes vollständig erstattet werden.

 

Die Betriebsaufwendungen der Mittagsbetreuung können durch die gfi über die Elternbeiträge sowie über die staatlichen und kommunalen Förderungen nicht ausgeglichen werden. Auf Anfrage der Schulleitung und des Trägers, zur Handhabung des sich ergebenden Defizits, fand am 27.06.2019 eine Besprechung in der Stadtverwaltung statt. Die Teilnehmer einigten sich darauf, dass eine Kooperationsvereinbarung über einen Nachtrag zum Trägerschaftsvertrag mit Defizitausgleich bis max. 3000 € pro Schuljahr die sinnvollste Lösung darstellt. Ein Entwurf des Nachtrags ist beigefügt.

 

Eine Kooperationsvereinbarung mit Defizitausgleich mit der Stadt Kitzingen als Sachaufwandsträger ist nichts Ungewöhnliches. Mit Stadtratsbeschluss vom 16.05.2019 wurde bereits das Einverständnis zu einer Defizitausgleichsregelung mit den Kooperationspartnern für den Offenen Ganztag an der D-Paul-Eber-Schule und der St. Hedwig Grundschule gegeben.

 

Nachträge zu Verträgen, die jeweils die ursprüngliche Auftragssumme (hier 500 €) um mehr als 10 % erhöhen, liegen nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters und müssen deshalb vom Stadtrat entschieden werden (§13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e GeschO).

 

Empfehlung der Verwaltung:

Zur Gewährleistung einer Mittagsbetreuung an der Grundschule Kitzingen-Siedlung und Absicherung der gfi empfiehlt die Verwaltung daher einen Nachtrag zum Trägerschaftsvertrag mit Defizitausgleichsregelung bis max. 3000 € pro Schuljahr zu schließen.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen gewährt der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH unter ihrer Sachaufwandsträgerschaft bis auf Weiteres einen im Nachtrag zum Trägerschaftsvertrag vereinbarten Defizitausgleich bis max. 3000 € pro Schuljahr. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Nachtrag zum Trägerschaftsvertrag mit der gfi zu schließen.

 

3.      Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.