Betreff
Antrag KIK-Fraktion Nr. 177/Juni 2019 - Herstellung kommunaler Hochbauprojekte durch einen Generalunternehmer (GU)
Vorlage
2019/168
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

siehe Anlage

KIK-Antrag Nr. 177/Juni 2019 – Vergabe an Generalunternehmer – vom 11.06.2019

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Nachfolgend einige Begründungen; welche mit den Ämtern 2 und 4 abgestimmt sind:

 

1.)   Wenn wirtschaftliche oder technische Ausnahmetatbestände nicht vorliegen, stellt die Vergabe von Bauleistungen an einen Generalunternehmer einen schweren Verstoß gegen das Vergaberecht dar. (Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Dez. 2017).

 

2.)   Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmen ist auf Ausnahmefälle zu beschränken.

 

3.)   Vergaben an Generalunternehmer verstoßen gegen geltendes Recht.

 

4.)   Aus § 5 VOB/A ergibt sich eindeutig, dass die Fachlosvergabe die Regel ist und die Generalvergabe eine gut zu begründende Ausnahme darstellt.

 

5.)   Schutz vor mittelständischen Unternehmen.

 

6.)   Es gibt nicht selten erhebliche Qualitätsmängel bei Vergabe an GU.

 

7.)   Generalvergaben sind in aller Regel nicht wirtschaftlich, sondern verteuern sich gemäß entsprechender Erfahrungen der Rechnungshöfe um 10 % bis zu 20 %.

 

8.)   Parallelausschreibungen haben gezeigt, dass Generalunternehmervergaben in der Regel zu höheren Baukosten führen.

 

Ø  Evtl. Zuschussverlust bei geplantem Fördermitteleinsatz

 

 

Quellen:

-       HAV-KOM (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau);

-       Bayerisches Staatsministerium des Inneren;

-       Kommunal Direkt (Magazin für kommunales Management);

-       Rechnungshof Rheinland-Pfalz;

-       Deutsches Vergabeportal;

-       AX Rechtsanwälte;

-       Vergabeüberwachungsausschuss des Freistaates Bayern;

-       Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

1.    Vom KIK-Antrag Nr. 177/Juni 2019 (11.06.2019) Vergabe von kommunalen Hochbauprojekten an Generalunternehmer wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Herstellung kommunaler Hochbauprojekte wird zukünftig einem Generalunternehmer (GU) übertragen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für eine Vergabe an einen GU zu schaffen und dem Stadtrat bis Oktober 2019, jedoch rechtzeitig vor dem nächst anstehenden Bauprojekt eine Auflistung der dazu notwendigen Verfahrensschritte vorzulegen.