Betreff
Bauleitplanung Gemeinde Biebelried;Aufstellung 11. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Sondergebiet "Solarpark", OT Biebelried sowie "So Solar I", OT Kaltensondheim;Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2019/167
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Aufstellung der Bauleitplanung für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, der die  beiden Bebauungspläne

-       Errichtung einer 750kWp Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark im Bereich der Alten Straße, OT Biebelried) – Investor SÜDWERK Projektgesellschaft mbH

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-       Errichtung einer 750kWp Photovoltaik Freiflächenanlage (Solarpark Solar I, Kaltensondheim) – Investor: SUNTEC Energiesysteme GmbH

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beinhaltet, hat die Gemeinde Biebelried in der  Sitzung am 05.07.2018 beschlossen.

Hierzu wurde die Stadt Kitzingen bereits zur Stellungnahme aufgefordert und hat keine Bedenken  gegen die Planungen geäußert (s. Auszug aus der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 08.11.2018 – Anlage 3).

 

In der Sitzung am 26.03.2019 hat die Gemeinde Biebelried die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wie folgt beschlossen:

 

Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark im Bereich der Alten Straße, OT Biebelried

 

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zusätzlich die Grundstücke Fl.Nr. 9214 (Teilfläche), 453 (Teilfläche) Brücke über BAB A 3 sowie die Fl.Nr. 9196 mit aufzunehmen.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha westlich von Biebelried entlang der hier von Nordost nach Südwest verlaufenden BAB A3. Die Lage ist direkt an der Autobahn A 3, ca. 0,6 km südwestlich der Ausfahrt Rottendorf, auf der westlichen Seite der Autobahn. Das ebene, leicht nach Süden abfallende Areal wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt.

Auf dieser Fläche sollen ca.  2.300 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von ca. 640 kWp errichtet werden.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 4).

 

Bebauungsplan SO Solar I, OT Kaltensondheim

 

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zusätzlich die Grundstücke Fl.Nr. 216 (Teilfläche) sowie die Fl.Nr. 228 mit aufzunehmen.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von ca. 1,42 ha nordöstlich von Kaltensondheim entlang der hier von Nord nach Süd verlaufenden BAB A7. Die Lage ist direkt an der Autobahn A7, ca. 2,5 km südlich der Ausfahrt Biebelried, auf der westlichen Seite der Autobahn. Das ebene, nur leicht nach Osten ansteigende Areal wird derzeit landwirtschaftlich und ackerbaulich genutzt.

Auf dieser Fläche sollen ca. 2.700 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von ca. 750 kWp errichtet werden.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 5).

 

-       Auszug aus dem Flächennutzungsplan – siehe Anlage 6 -

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der beiden Bebauungspläne erfolgt in der Zeit vom 24.06.2019 bis 24.07.2019.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben  vom 28.05.2019 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 24.07.2019 abzugeben.

 

 

 

 

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 -           Stadtplanung / Bauordnung

SG 23  -           Liegenschaftsverwaltung

SG 63  -           Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

 

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen  zu der Aufstellung der genannten Bauleitverfahren genannt worden.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen  bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der Bebauungspläne.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.