Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung); hier: 3. Änderungssatzung
Vorlage
2019/156
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Derzeit ist in § 3 Abs. 5 der Friedhofs- und Gebührensatzung (Stand 01.07.2018) eine einmalige Gebühr in Höhe von 502,00 € für die Überlassung einer Nischenplatte im Urnenhain des Alten Friedhofes enthalten. Mit der im Beschlussentwurf vorgelegten Satzungsänderung wird die Gebühr für die Überlassung einer Nischenplatte im Urnenhain des Alten Friedhofes auf 750,00 € erhöht.  

 

Hintergrund ist folgender:

Die derzeitige Lieferung der Platten hat sich hinsichtlich der Qualität der Platten und der Liefertermine als nicht mehr zuverlässig erwiesen. Es gab gehäuft Beschwerden der Friedhofsnutzer. Darum bestand das Erfordernis, den Bezug der Platten neu zu organisieren. Die Friedhofsverwaltung hat drei Vergleichsangebote von geeigneten Firmen für die Lieferung von zehn Bronzeplatten eingeholt.

 

Von den beiden günstigsten Anbietern wurden Musterplatten gefertigt. Beide entsprechen den Vorstellungen der Friedhofsverwaltung und den Vorgaben der Satzung. Der Auftrag zur Lieferung der Bronzeplatten für zehn Stück wird bei Beauftragung des günstigsten Anbieters einen Betrag in Höhe von ca. 7.500,00 € ausmachen. In der Friedhofsgebührensatzung wird dementsprechend ein Betrag in Höhe von 750,00 € pro Platte ausgewiesen. Da keine weitere Platte mehr vorhanden ist, sollte die Satzung kurzfristig geändert werden, damit die tatsächlich anfallenden Kosten erhoben werden können.

 

Derzeit erfolgt die Kalkulation der Friedhofsgebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Ggf. sind anschließend die Gebühren (insgesamt) anzupassen.

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt nachfolgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.06.2013 in der Fassung vom 18.06.2018:

 

 

„Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264) und Art. 21 des Kostengesetzes (KG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.02.1998 (GVBl S. 439) folgende

 

Änderungssatzung

 

§ 1

Satzungsänderung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.06.2013 in der Fassung vom 18.06.2018 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

 

„(5) Für die Überlassung einer Nischenplatte im Urnenhain des Alten Friedhofes wird eine einmalige Gebühr erhoben in Höhe von

750,00 €“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

STADT KITZINGEN

Kitzingen, ……………

 

 

 

Müller

Oberbürgermeister“