Betreff
Richtlinien für die Förderung der Städtepartnerschaften der Stadt Kitzingen
Vorlage
2019/135
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadt Kitzingen hat seit dem Jahr 1984 Städtepartnerschaften. Die Förderungsrichtlinie vom 16.02.1984 wurde seitdem drei Mal geändert, zuletzt im Jahr 2002.

 

Ausgehend von einer Prüfungsbeanstandung aus dem Gutachten 2014 hatte das Hauptamt im Rechnungsprüfungsausschuss zugesagt, die geltende Förderrichtlinie für die Städtepartnerschaften zu überarbeiten.

Erklärtes Ziel dabei war es, die Richtlinie möglichst einfach und verständlich zu gestalten und auf eine Mindestteilnehmerzahl (als Voraussetzung zur Förderung) zu verzichten.

Bei der Prüfungsbeanstandung war moniert worden, dass eine Förderung ausbezahlt wurde, obwohl die Jugendgruppe aus Trebnitz die gem. Nr. 3.2 der bisherigen Richtlinie geforderte Teilnehmerzahl 10 nicht erreicht hatte.

 

Der vorliegende Entwurf sieht keine Teilnehmerzahl mehr vor, ist einfach(er) zu lesen und in den Förderungsbeträgen nach 17 Jahren spürbar angepasst.

Dem Freundeskreis der Partnerstädte e.V. wurde er zu Kenntnis vorgelegt und in der letzten Vorstandssitzung uneingeschränkt befürwortet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf anzunehmen, sodass die Förderrichtlinien zum 01.07.2019 in Kraft treten können.

 

1.    Vom Sachvortrag 2019/135 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis mit den überarbeiteten Richtlinien für die Förderung der Städtepartnerschaften der Stadt Kitzingen.

 

3.    Diese treten zum 01.07.2019 in Kraft.