Betreff
Bauleitplanung Stadt Mainbernheim, Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage "Am Zollstock" sowie 5. Änderung Flächennutzungsplan; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2019/128
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Stadt Mainbernheim hat am 11.04.2019 die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Am Zollstock“ sowie die Durchführung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren beschlossen. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Mainbernheim zur Gewinnung erneuerbarer Energien und deren Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Anlagenbetreiber ist E-TEC Heuschneider, Wittenzell 4, 93167 Falkenstein.

Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 4,4 ha, dieser soll nun als „Sondergebiet für die Nutzung von Solarenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

 

Das Plangebiet befindet sich ca. 1.100 m südlich des Siedlungsbereiches Mainbernheim, im direkten Anschluss an die Bahnlinie Kitzingen – Neustadt an der Aisch. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Staatsstraße St 2419 im Westen und der Unterführung des Brunnenwasenweges im Osten. Die Umgriffsfläche ist aus den beiliegenden Lageplänen (siehe Anlagen 1 und 2) zu entnehmen.

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden großteils ackerbaulich genutzt und liegen innerhalb großflächig strukturarmer landwirtschaftlicher Flächen.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 29.04. bis 27.05.2019.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 18.04.2019 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 27.05.2019 abzugeben.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 29.05.2019 beantragt.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 – Stadtplanung / Bauordnung

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine  Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der Änderung des Flächennutzungsplanes genannt worden.

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken  gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes  bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Ergebnis der Stadt Mainbernheim mitteilen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt,  das Beschlussergebnis der Stadt Mainbernheim mitzuteilen.