Betreff
Innenstadt; hier Strategiebeschluss zur Aufwertung des öffentlichen Raumes
Vorlage
2019/122
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Ausgangssituation/Beschlusslage

 

Zur Entwicklung und Neugestaltung des öffentlichen Raumes hat das Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, welche Gestaltungskriterien für den öffentlichen Raum definieren soll. Bearbeitet wurde die Studie vom Büro BSV (Bearbeiter des Verkehrsentwicklungsplanes) und dem Büro Kaiser Juritza aus Würzburg. Die Büros haben sich zunächst mit der verkehrlichen Situation auseinandergesetzt und diese bewertet. Darauf aufbauend wurden für die wesentlichen Straßenzüge Handlungs- bzw. Gestaltungsleitfäden entwickelt. Auf deren Basis wurden entsprechende Prioritäten erarbeitet. Der Entwurf dieser Studie wurde bereits dem Stadtentwicklungsbeirat vorgestellt.

 

Mit dieser Beschlussvorlage soll die Machbarkeitsstudie als Handlungsgrundlage sowie die weitere Vorgehensweise anhand der definierten Prioritäten beschlossen werden.

 

 

  1. Planerische Rahmenbedingungen

 

Umwidmung der Staatsstraße

Eine wesentliche Voraussetzung für die Überplanung der wesentlichen Innenstadtstraßen ist die geplante Umwidmung der Staatsstraße 2270 welche heute noch durch die Innenstadt führt faktisch aber bereits heute über die Nordtangente verläuft. Damit kann der Durchgangsverkehr aus der Innenstadt auf das übergeordnete Verkehrsnetz gebracht werden. Die Straßenzüge Falterstraße, Luitpoldstraße, Kaiserstraße, Fischergasse befinden sich derzeit noch im Eigentum des Freistaates Bayern. Künftig soll die Nordtangente an den Freistaat Bayern übertragen werden im Gegenzug dazu übernimmt die Stadt Kitzingen die Straßenzüge durch die Innenstadt. Nach Aussagen des zuständigen staatlichen Bauamtes und der Kitzinger Tiefbauabteilung soll die Übertragung bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt hat die Stadt die Möglichkeit über diese Straßen zu verfügen und diese umzugestalten.

 

Verkehrsentwicklungsplan

Am 10.10.2013 wurde seitens des Stadtrates der Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Im Rahmen der Bearbeitung wurde auch die Innenstadt untersucht.

 

Folgende Handlungsempfehlungen wurden im Sinne einer Umgestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt als erste Priorität beschlossen (s. Anlage 5):

 

-       Ausweisung Zone 30 in Abhängigkeit der Umwidmung der St 2270 durch die Innenstadt

-       Neugestaltung der Straßenzüge in der Innenstadt welche durch die Umwidmung im Zusammenhang mit der Realisierung der Nordtangente in den städtischen Unterhalt fallen.

-       Neugestaltung und Fußgängerzone im Hinblick auf Aufenthaltsqualität und die Nutzerfreundlichkeit insbesondere für Mobilitätseingeschränkte

 

-       Umbau der Poststraße unter Berücksichtigung von Gehwegen

 

-       Realisierung des Parkplatzes am Bleichwasen für Pendler (erweiterter Innenstadtbereich)

 

Die formulierten Handlungsempfehlungen werden mit dieser Beschlussvorlage konkretisiert.

 

Befragungen zur Innenstadt

Im Rahmen der Entwicklung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2012 wurde eine Bürger-/innen – Befragung durchgeführt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass neben dem Mangel an Magnetbetrieben und den leerstehenden Ladeneinheiten auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes teils kritisch gesehen wurde.

 

In diesem Jahr wurde durch die Stabstelle und den Stadtmarketingverein nochmals eine Bürger-/innen-Befragung durchgeführt welche Defizite in der Innenstadt herauskristallisieren soll. Die online-Befragung läuft noch bis zum 15.05.19. Eine erste Auswertung hat aber ergeben, dass neben dem Wunsch nach mehr Gastronomie (Cafés, Bars, Vinothek) auch der Wunsch nach einer verbesserten Aufenthaltsqualität vermehrt geäußert wurde.

 

Demzufolge besteht hier auch ein gewisser Handlungsdruck den öffentlichen Raum aufzuwerten.

 

 

  1. Ergebnis der Machbarkeitsstudie (s. Anlage 1)

 

Die Machbarkeitsstudie beinhaltet zwei Untersuchungsschwerpunkte. So wurden in einem ersten Schritt grundlegende Veränderungen im Verkehrsnetz erarbeitet und deren Auswirkungen mit Hilfe des Verkehrsmodells bewertet. Ziel sollte es sein Durchgangsverkehre in der Innenstadt zu vermeiden und auf räumliche Besonderheiten (eingeschränkter Straßenraum) zu reagieren. Im Ergebnis konnte Variante 4  (s.S. 23) generiert werden welche folgende Maßnahmen beinhaltet:

 

-       Tempo 30 Zone

-       Einbahnstraßenregelung in der Poststraße von der Kaiserstraße stadtauswärts bis zur Erschließung des Parkhauses (Obere Bachgasse)

-       Einbahnstraßenregelung von der Falterstraße bis zur Kapuzinerstraße

-       Schließung der Verbindung von der Lindenstraße zum Hindenburgring West

 

Durch die Einführung einer  Tempo – 30 – Zone, zwei zusätzliche Straßenabschnitte mit Einbahnregelung sowie des Entfalls der Verbindung der Lindenstraße mit dem Hindenburgring West kann die Verkehrsbelastung im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich reduziert werden. Verkehre ohne Quelle oder Ziel in der Innenstadt können damit auf die angrenzenden Verkehrsadern (Umgehungsstraße, B8) gelenkt werden.

Alle weiteren Überlegungen und Varianten sind mit teilweise größeren Verkehrsverlagerungen verbunden und vor diesem Hintergrund wenig tragfähig.

 

Darauf aufbauend wurden für die wesentlichen Straßenzüge bzw. Platzsituationen Gestaltungsleitfäden entwickelt welche die Grundlage für die weiteren Planungsschritte bilden sollen (s. Bericht).

 

 

  1. Einbeziehung des Stadtentwicklungsbeirates (Protokollauszug s. Anlage 2)

 

Am 07.11.2018 wurde die Machbarkeitsstudie den Mitgliedern des Stadtentwicklungsbeirats vorgestellt. Seitens der Beiratsmitglieder wurde dem Konzept mehrheitlich zugestimmt. Abschließend wurden zwei Themen inhaltlich diskutiert:

 

-       Kreisverkehr am Gustav-Adolf-Platz mit Gastronomienutzung

-       Schrannenstraße, Fußgängerwege

 

Beide Themen wurden nochmals vertiefend erörtert. Für den Bereich des Gustav-Adolf-Platzes wurde nochmals die verkehrliche Leistungsfähigkeit ohne Kreisverkehr (normale Kreuzung) überprüft. Ergänzend wurde ein sog. Minikreisverkehr eingeplant (s. S. 33 des Berichts). Beide Varianten funktionieren verkehrlich grundsätzlich. Der dreiarmige Kreuzungspunkt beinhaltet mehr Gestaltungsspielraum in den Fußgängerbereichen. Eine Festlegung kann im Rahmen des weiteren Planverfahrens erfolgen.

 

Für den Bereich der Schrannenstraße wurde nochmals bekräftigt, dass ein beidseitiger Gehweg benötigt wird und bei einem künftigen Ausbau einzuplanen ist.

 

 

  1. Ergebnis der Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken

 

Im Rahmen der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde die Regierung von Unterfranken einbezogen. Die Regierung von Unterfranken befürwortet die Machbarkeitsstudie und die im Folgenden formulierte weitere Vorgehensweise ausdrücklich. Für den Wettbewerb wird eine Förderung über das Programm Stadtumbau West in Aussicht gestellt.

 

 

  1. Geplante weitere Vorgehensweise/Empfehlung der Stadtverwaltung

 

Handlungsschwerpunkte

Basierend auf der Machbarkeitsstudie und den formulierten Sanierungserfordernissen der Tiefbauabteilung wurde die in Anlage 3 einsehbare Handlungsstrategie entwickelt. Diese sieht vor den Bereich Kaiserstraße, Königsplatz, Platz der Partnerstädte, Gustav-Adolf-Platz mit oberster Priorität umzugestalten. Mit dem Königsplatz und der Kaiserstraße beinhaltet dieser Bereich das größtmögliche Aufwertungspotential. Mit dem Königsplatz könnte durch die Verlegung der Luitpoldstraße als Platz gestaltet werden. Die Grünfläche kann zugänglich gemacht werden. In der Kaiserstraße mit seinen zahlreichen Geschäften und Boutiquen könnte die Aufenthaltsqualität im Sinne einer Flaniermeile gestärkt werden. Diese Maßnahmen verändern das Erscheinungsbild der Innenstadt komplett und stellen die Grundlage für die weiteren Realisierungsabschnitte dar.

 

In einem nächsten Schritt sind der Hindenburgring Nord aufgrund seines schlechten baulichen Zustandes, die Poststraße aufgrund des baulichen Zustandes und der fehlenden Gehwege sowie die Schrannenstraße umzugestalten.

 

Die Priorität 3 beinhaltet die Straßenzüge Fischergasse, Luitpoldstraße, Stadtgraben, Falterstraße, Lindenstraße. In Priorität vier wird der innere Bereich der Innenstadt mit der Ritterstraße, Obere Kirchgasse, Herrnstraße, Fußgängerzone eingeordnet.

 

 

            Weitere Vorgehensweise

Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein erster wichtiger Planungsschritt durchgeführt. Die Stadt kann sich auf dieser Basis zur grundlegenden Gestaltung und Charakteristik der künftigen Straßenzüge verständigen. Die Studie zeigt sehr deutlich auf, dass in der Kitzinger Innenstadt ein erhebliches Aufwertungspotential steckt. Vor allem im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität, Fußgänger- und Radfahrerfreundlichkeit. Insbesondere in den Bereichen Königsplatz, Kaiserstraße, Gustav-Adolf-Platz, Alte Burgstraße, Würzburger Straße steckt großes Potential und mit den Platzsituationen auch erheblicher Gestaltungsspielraum. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung für diese Straßenzüge bzw. Platzsituationen zwingend ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen um im Hinblick auf die Gestaltung das bestmögliche Ergebnis zu erhalten. Der Wettbewerbsumgriff kann der Anlage 4 entnommen werden.

 

 

 

Zeitschiene

Unter der Voraussetzung, dass dieser Beschluss gefasst wird, wird die Stadtverwaltung im nächsten Schritt das Wettbewerbsverfahren sowie die Kosten des Verfahrens darstellen und den Stadtrat damit befassen. Auf dieser Grundlage kann dann konkret das Verfahren beschlossen und durchgeführt werden. Beginn des Wettbewerbsverfahrens wäre dann vsl. Ende 2019. Die Ergebnisse könnten dann im 2. Qutl. 2020 vorliegen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist auch eine Bürgerbeteiligung geplant welche insbesondere auch die örtlichen Einzelhändler mit einbeziehen soll. 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Machbarkeitsstudie zur Aufwertung der Innenstadt, in der Fassung vom Februar 2019, wird als Handlungsgrundlage der weiteren Planungsschritte beschlossen.

 

3.    Die in der Anlage 3 definierten Prioritäten werden beschlossen.

 

4.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, wie im Sachvortrag dargestellt, ein Wettbewerbsverfahren auf Basis des aufgezeigten Wettbewerbsumgriffs (gem. Anlage 4) vorzubereiten und den Stadtrat mit dem Auslobungstext sowie den Kosten zu befassen.