Betreff
Offener Ganztag an der D.-Paul-Eber-Mittelschule und St. Hedwig Grundschule
Hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen Kooperationspartner
Vorlage
2019/114
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Rückblick:

Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es an der D.-Paul-Eber Mittelschule (DPE) einen Offenen Ganztag (OGTS). Anfänglich mit dem Kooperationspartner Haus Marienthal gGmbH und ab dem Schuljahr 2014/2015 mit dem Kooperationspartner Diakonisches Werk Würzburg e.V., Erleben, Arbeiten und Lernen e.V.

 

An der St. Hedwig Grundschule wird bisher eine verlängerte Mittagsbetreuung vom Förderverein der St. Hedwig Schule angeboten.

 

Aktueller Stand:

Der bisherige Kooperationspartner der DPE, das Diakonische Werk Würzburg e.V., Abteilung Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. mit Erleben, Arbeiten und Lernen e.V. wird die Kooperation nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 übernehmen. Der Kooperationspartner wird von der Schule ausgewählt. Grundlage für die Auswahl ist das pädagogische Konzept des Kooperationspartners. Die DPE hat nun den Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V. (AWO) ausgewählt.

Derzeit wird eine OGTS-Gruppe angeboten, in der 24 Kinder betreut werden. Für das nächste Schuljahr sind 2 Gruppen geplant.

 

An der St. Hedwig Grundschule wird der Offene Ganztag zum Schuljahr 2019/2020 neu eingeführt. Kooperationspartner ist der Förderverein der St. Hedwig Schule. Es haben sich bisher 59 Kinder in Sulzfeld und 169 Kinder in Kitzingen angemeldet (Stand: 16.04.2019). Bei einer Mindestanzahl von 12 Schülern pro Gruppe sind somit 4 Gruppen in Sulzfeld und 14 Gruppen in Kitzingen geplant.

 

Finanzierung:

Es gibt eine jährliche Zuwendung in Form eines Festbetrages bei Grundschulen von 36.200 € (mit Jgst. 1/2) bzw. 31.300 € (Jgst. 3/4) und bei Mittelschulen von 31.300 € pro Gruppe vom Freistaat Bayern. Bei der Bemessung der Festbetragsfinanzierung ist bereits ein Eigenbeitrag des jeweiligen Schulträgers zum Personalaufwand in Höhe von 5.500 € je Gruppe und Schuljahr enthalten.

 

Derzeit bezahlt die Stadt die 5.500 € je Gruppe und Schuljahr zum Personalaufwand an die Regierung von Unterfranken und weitere 500 € pro Gruppe und Schuljahr als freiwillige Leistung zum Sachaufwand an die Schule.

 

Kooperationsvereinbarung:

Der Kooperationspartner wird, wie bereits erwähnt, von der Schule gewählt. Die Regierung von Unterfranken schließt dann einen Kooperationsvertrag mit dem Kooperationspartner über die Durchführung des Offenen Ganztages.

 

Zur „Absicherung“ möchte die AWO zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung mit Defizitausgleich mit der Stadt Kitzingen als Sachaufwandsträger schließen. Dies ist nichts Ungewöhnliches. Die AWO schließt als Kooperationspartner des OGTS mit jedem Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit Defizitausgleich. Im Falle der DPE ist es jedoch auch damit begründet, dass viele Eltern der DPE Kinder leider sehr unzuverlässig sind, oder sie die Anmeldungen aufgrund der Sprachbarriere nicht rechtzeitig einreichen. Damit besteht die Möglichkeit, dass nur eine anstatt der geplanten zwei OGTS-Gruppen zustande kommt. Je weniger OGTS-Gruppen gemeldet werden, desto geringer ist dementsprechend das Budget. Dies würde für die AWO ein erheblich niedrigeres Budget bedeuten. Mit nur einer Gruppe ist es kaum möglich, ein positives Betriebsergebnis zu erzielen. Deshalb ist die „Absicherung“ der AWO durch eine Kooperationsvereinbarung mit Defizitausgleich hier umso mehr nachvollziehbar.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung sollte bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der AWO als Kooperationspartner des Offenen Ganztages der DPE auch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Förderverein der St. Hedwig Schule als Kooperationspartner des Offenen Ganztages der St. Hedwig Schule geschlossen werden.

 

Die 500 € pro Gruppe freiwillige Leistung der Stadt zum Sachaufwand, würden wie gehabt bestehen bleiben und mit in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen werden.

 

Risiko für die Stadt:

Beim Zustandekommen von zwei OGTS-Gruppen ist mit einem positiven Betriebsergebnis zu rechnen. Hier würde es aller Voraussicht nach zu keinem Defizitausgleich kommen. Sollte nur eine Gruppe zustande kommen, rechnet die AWO mit einem Betriebsdefizit von -7.800 €. Für das entstandene Defizit würde die AWO dann einen Antrag auf Defizitausgleich aufgrund der Kooperationsvereinbarung bei der Stadt stellen. In die Kooperationsvereinbarung soll ein Maximalbetrag von 8.000 € aufgenommen werden.

 

Die St. Hedwig Grundschule wird voraussichtlich 18 Gruppen melden. Bei dieser Gruppenanzahl ist mit einem positiven Betriebsergebnis zu rechnen. Allerdings wird der Offene Ganztag dieses Schuljahr zum ersten Mal vom Förderverein der St. Hedwig Schule durchgeführt, weshalb hier nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Auch hier soll ein Maximalbetrag von 8.000 € aufgenommen werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Wird keine Kooperationsvereinbarung mit der AWO geschlossen, wird es im Schuljahr 2019/20 keinen Offenen Ganztag an der DPE geben. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken endet bereits am 03.06.2019, was es nahezu unmöglich macht kurzfristig einen neuen Kooperationspartner zu finden. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Kooperationsvereinbarung mit Defizitausgleich (maximal 8.000 €) mit der AWO und im Zuge der Gleichberechtigung auch mit dem Förderverein der St. Hedwig Schule zu schließen.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll sich jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängern, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf eines Schuljahres die schriftliche Kündigung erklärt wird. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Schließung der Vereinbarungen nicht nur für das Schuljahr 2019/2020 zu genehmigen, sondern auch für die kommenden Schuljahre.

1.           Vom Sachvortrag 2019/114 wird Kenntnis genommen.

 

 

2. a)       Es besteht Einverständnis, mit dem Kooperationspartner der D.-Paul-Eber-Schule (Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V.) für das Schuljahr 2019/2020 eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. Die Maximalförderung im Rahmen des Defizitausgleichs beträgt 8.000 €.

 

2. b)       Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn keiner der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf eines Schuljahres die schriftliche Kündigung erklärt.

 

 

3. a)       Es besteht Einverständnis, mit dem Kooperationspartner der St. Hedwig Schule (Förderverein der St. Hedwig Schule) für das Schuljahr 2019/2020 eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. Die Maximalförderung im Rahmen des Defizitausgleichs beträgt 8.000 €.

 

3. b)       Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn keiner der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf eines Schuljahres die schriftliche Kündigung erklärt.

 

 

4.           Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.