Betreff
Kindergärten "Schreibersgasse", "St. Michael" und "Alemannenstraße"
Antrag auf Defizitübernahme für das Jahr 2017
Vorlage
2019/113
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit dem Haushaltsplan 2017 – eingegangen im September 2017 – beantragte die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Stadtkirche, als Betriebsträger der Kindergärten „Schreibersgasse“, „St. Michael“ und „Alemannenstraße“ für diese drei Kindergärten gem. der Kooperationsvereinbarung einen 90 %igen Defizitausgleich aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtungen, da sich zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Defizit abzeichnete.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarung wird dem Träger neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG und einem Betriebskostenzuschuss (Bauunter-haltszuschuss von 4.000 € jährlich) zusätzlich die Gewährung von 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilliger Zuschuss in Aussicht gestellt.

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der Defizitvereinbarung ist die jährliche Haushaltsplanung der Stadt bis zum 20.10. eines Jahres zur Prüfung vorzulegen soweit diese einen Fehlbetrag erwarten lässt. Jedoch wurden die Haushaltspläne der Kindergärten nicht bis zum Stichtag 20.10.2016 eingereicht, sondern verspätet im September 2017. Inwieweit die zusätzliche Förderung dennoch gewährt wird, entscheidet das zuständige Organ der Stadt; hier Stadtrat.

 

Um den drei evangelischen Kindergärten der Stadtkirche „Schreibersgasse“, „St. Michael“ und „Alemannenstraße“ trotzdem entgegenzukommen, wurde seitens des Sachgebietes 13 angeregt, zumindest den 3. und 4. Abschlag des Defizitausgleichs auszuzahlen. Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters am 12.12.2017 wurden diese Abschläge noch im Dezember 2017 ausgezahlt.

 

Aufgrund der eingereichten Jahresrechnung in 2018 ergeben sich für die 3 Kindergärten folgende Defizite für 2017:

 

Schreibersgasse:        171.253,80 €               davon 90 %                 =          154.128,42 €

3. + 4. Abschlag                         73.953,07 €

                                                                                                                          80.175,35 €

 

St. Michael:                 31.094,27 €                davon 90 %                 =            27.984,84 €

                                                                        3. + 4. Abschlag                        19.241,03 €

                                                                                                                            8.743,81 €

 

Alemannenstraße:      70.899,60 €                davon 90 %                 =            63.809,64 €

                                                                        3. + 4. Abschlag                        30.940,38 €

                                                                                                                          32.869,26 €

 

Die Kindergärten „Schreibersgasse“, „St. Michael“ und „Alemannenstraße“ weisen nach derzeitigem Stand ein Defizit aus, das nicht durch etwaige Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die Hauptursache für die Defizite sind die gestiegenen Personalkosten. Durch eine Änderung des geltenden Tarifvertrages wurden neue Stufenzuordnungen für die Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen notwendig. Dies führte zu einer Kostensteigerung von bis zu 25 %. Einen direkten Einfluss auf die Personalkosten hat der Träger nicht. Der Anstellungsschlüssel wurde nur minimal verändert.

 

FAZIT:

 

Es gilt nun, über den Antrag des Betriebsträgers zu entscheiden, ob der Zuschuss wie beantragt in voller Höhe (90% = 245.922,90 €), nur teilweise (Festlegung einer anderen Summe bzw. Prozentangabe) oder gar nicht entsprochen werden kann.

1.            Vom Sachvortrag 2019/113 wird Kenntnis genommen.

 

2a)       Trotz verspäteter Antragstellung werden die entstandenen Betriebsdefizite für 2017 in voller Höhe anerkannt und gem. der Kooperationsvereinbarung zu 90 % ausgeglichen.

 

2b)       Die Höhe der Betriebsdefizite werden anerkannt.

            Ein Ausgleich wird in Höhe von ______ % in Aussicht gestellt

 

2c)       Die entstandenen Betriebsdefizite für 2017 werden nicht anerkannt.

 

3.         Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf HH-Stelle 0.4641.7183 im Jahr 2019 bereitzustellen.