1. Anlass

 

Die Geschäftsführung der BauGmbH hat am 12.03.2019 eine geänderte Planung vorgelegt (Anlage 2). Das Gutachten zum Schallimmissionsschutz (Anlage 6) wurde am 18.03.2019 nachgereicht. Diese Planung ist nach Aussagen der Geschäftsführung der BauGmbH vom Aufsichtsrat der BauGmbH inhaltlich bestätigt worden.

 

Eine erneute Billigung des Entwurfs und deren öffentliche Auslegung ist erforderlich.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Nach Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Fristen werden entsprechend bekanntgemacht. Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sein könnten, gebeten, im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme zu dem beschlossenen Entwurf abzugeben. Nach der Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen wird ein Abwägungsvorschlag erarbeitet und dem Verwaltungs- und Bauausschuss bzw. dem Stadtrat baldmöglichst vorgestellt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschluss vom 07.06.2018 (VBA) wird aufgehoben (Anlage 1).

 

  1. Der beigefügte (neue) Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 034 „Breslauer Straße“ mit Planzeichnung (Anlage 2), Begründung (Anlage 3), Abwägung der Stellungnahmen (Anlage 4), spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 5) und das Gutachten zum Schallimmissionsschutz (Anlage 6) jeweils in aktualisierter Fassung werden gebilligt.

 

  1. Der nach Punkt 3 gebilligte Planentwurf wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.