Betreff
Einführung des Offenen Ganztags an der Grundschule St. Hedwig zum Schuljahr 2019/2020
Vorlage
2019/090
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.11.2015 wurde entschieden, dass im Zuge der Baumaßnahme Deustersporthalle zusätzliche Räumlichkeiten für die St. Hedwig Grundschule geschaffen werden und dass diese gemäß den Vorschriften für die Einrichtung der Offenen Ganztagesschule (OGTS) eingeplant werden. Dieser Beschluss sagt bereits aus, dass an der St. Hedwig Schule ein Offener Ganztag gewünscht ist und die entsprechenden Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Auch für die Außenstelle in Sulzfeld a. Main sollen eigene Offene Ganztagsgruppen eingerichtet werden. Hier fehlt es derzeit noch an ausreichenden Räumlichkeiten. Der Sulzfelder Gemeinderat hat sich aus Kosten- und Zeitgründen für eine schnell zu realisierende langlebige Modul- bzw. Containerbauweise ausgesprochen. Hierfür wurde bei der Regierung von Unterfranken bereits ein Antrag auf Schulaufsichtliche Genehmigung und Erstellung eines Raumbedarfs gestellt, um eine Förderung der zusätzlichen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Zur Vervollständigung ist auch ein "formeller" Beschluss über die Einführung des Offenen Ganztags vom Sulzfelder Gemeinderat und vom Kitzinger Stadtrat einzureichen.

 

Aktuelle Situation:

Derzeit wird eine verlängerte Mittagsbetreuung vom Förderverein der St. Hedwig Schule an der Grundschule angeboten. Im Schuljahr 2018/2019 gibt es 13 Gruppen (à ca. 12 Kinder) am Schulstandort Kitzingen und 4 Gruppen (insg. 54 Kinder) in Sulzfeld a. Main. Nachdem eine Kostenpflicht mit der Einführung eines Offenen Ganztags entfällt, werden weitere Kinder, vornehmlich aus sozial schwachen Familien das Betreuungsangebot nutzen. Es wird davon ausgegangen, dass in Sulzfeld 75 Kinder und in Kitzingen 200 Kinder also insgesamt 275 Kinder (ca. 22 Gruppen) das OGTS-Angebot in Anspruch nehmen werden. Kooperationspartner für den Offenen Ganztag der Schule wird der Förderverein der St. Hedwig Schule sein.

 

Finanzierung:

Gemäß der Bekanntmachung zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen sowie Antragsverfahren für die Einrichtung offener Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zum Schuljahr 2018/2019 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 16.04.2018 erhalten offene Ganztagsangebote an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft im Schuljahr 2018/2019 je genehmigter Gruppe folgende staatliche Zuwendungen:

OGTS-Gruppen bis 16 Uhr

- Grundschule mit Jgst. 1/2: 30.700 Euro (Freistaat: 28.200 €, Schulträger: 5.500 €)
- Grundschule Jgst. 3/4: 25.800 Euro (Freistaat: 23.700 €, Schulträger: 5.500 €)

Bei der Bemessung der o. g. Festbetragsfinanzierung durch den Freistaat für Schulen in freier oder kommunaler Trägerschaft ist bereits der Eigenanteil des jeweiligen Schulträgers in Höhe von 5.500 € zum Personalaufwand je Gruppe und Schuljahr berücksichtigt. Über die Gewährung eines kommunalen Mitfinanzierungsbeitrages hat die jeweilige kommunale Körperschaft vor Ort zu entscheiden. Des Weiteren hat die Kommune den zusätzlichen Sachaufwand zu tragen. Die Stadt gewährt hier einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 € pro Gruppe.

Bei geplanten 22 Gruppen würden somit Kosten in Höhe von 121.000 € (22*5.500 €) und 11.000 € (22*500 €), also insgesamt 132.000 € bedeuten.
Zum Vergleich: Bisher wird nur der 500 € pro Gruppe Zuschuss gewährt. Bei derzeit 17 Gruppen macht dies 8.500 €. Somit würden für die Stadt Mehrkosten in Höhe von 123.500 € entstehen.

Diese Beteiligung des Sachaufwandsträgers ist bei Offenen Ganztagsschulen vorgeschrieben. Bei der D.-Paul-Eber-Schule beteiligt sich die Stadt ebenfalls mit 5.500 € pro Gruppe an den Personalkosten. Auch der Landkreis beteiligt sich bei seinen Offenen Ganztagsschulen wie dem Armin-Knab-Gymnasium.

Die Bekanntmachung zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen sowie Antragsverfahren für die Einrichtung offener Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zum Schuljahr 2019/2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ca. im April 2019 bekannt gegeben. Evtl. werden die o.g. Beträge nach der neuen Bekanntmachung etwas abweichen.

Empfehlung:

Die Einführung eines Offenen Ganztags an der Grundschule St. Hedwig stellt für die Eltern ein sehr entgegenkommendes Betreuungsangebot dar. Um der steigenden Nachfrage nach Schulkindbetreuung Rechnung zu tragen, empfiehlt die Verwaltung der Einführung des Offenen Ganztags an der St. Hedwig Grundschule am Schulstandort Kitzingen und am Schulstandort Sulzfeld a. Main zum Schuljahr 2019/2020 zuzustimmen und sich mit 5.500 € pro Gruppe am Personalaufwand und dem zusätzlichem Sachaufwand zu beteiligen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Einführung des Offenen Ganztags an der St. Hedwig Grundschule am Schulstandort Kitzingen und am Schulstandort Sulzfeld a. Main ab dem Schuljahr 2019/2020 wird zugestimmt.

 

  1. Die Stadt Kitzingen als Sachaufwandsträgerin beteiligt sich am Personalaufwand mit einem Zuschuss von 5.500 € pro Gruppe sowie dem zusätzlichen Sachaufwand.

 

  1. Die Haushaltsmittel sind auf den HH-Stellen 2111.7181 und 2111.6710 bereitzustellen.