Betreff
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Repperndorf
Vorlage
2019/084
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Repperndorf am 01.03.2019 wurde Herr Kevin Gimperlein zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Michael gut gewählt.

 

Gemäß  Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und der Gewählte weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheint.

 

Für den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der Abschluss der erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben. Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht besucht wurden, ist dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen.

 

Im Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.

 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständige.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 01.03.2019 gewählten Kommandanten der  Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Repperndorf, Herrn Kevin Gimperlein und dessen in der gleichen Versammlung gewählten Stellvertreter, Herrn Michael Gut, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.

 

Die Bestätigung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass  die Gewählten die noch ausstehende vorgeschriebene Ausbildung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abschließen. Soweit von den Staatlichen Feuerwehrschulen noch entsprechende Lehrgangsplätze angeboten werden, gilt ein Jahr als angemessener Zeitraum.