1. Ausgangssituation

 

-        Die Jugendarbeit der Stadt Kitzingen fand über mehr als 20 Jahre überwiegend in den Räumlichkeiten der Schrannenstr. 35 statt.

 

-       Nach dem Grundsatz-Beschluss des Stadtrates zur Veräußerung dieses Gebäudes zugunsten eines Hotelprojektes ist „jungStil“ bereits im April 2018 in das Stadtteilzentrum umgezogen und provisorisch untergebracht

 

-       Im Zuge der Suche nach einem geeigneten, dauerhaften Standort für die städtische Jugendarbeit entstand die vom Jugendbeirat unterstützte Idee, die gewachsenen Bedarfe für Familienangebote sowie für die Jugendarbeit in einem „Haus für Jugend und Familie“ (HfJuF) unterzubringen.

 

-       In einer Sondersitzung des Stadtrates am 08.11.2018 wurden die Bedarfe durch den Leiter der städtischen Jugendarbeit, Hr. Kulczynski, dargelegt und begründet.

Seitens des Bauamtes wurden verschiedene Standorte in Kitzingen (Bleichwasen, Marshall Heights, Deusterareal, Florian-Geyer-Platz) geprüft.

 

 

  1. Stand der Diskussionen

 

In der Sondersitzung des Stadtrates am 08.11.2018 wurde deutlich, dass der dargestellte Bedarf für ein „HfJuF“ von den allermeisten Stadtratsmitgliedern nicht angezweifelt,   sondern anerkannt wird.

 

In einer FVB am 11.02.2019 bestand weitgehend Einvernehmen darüber, beide möglichen Standorte am Florian-Geyer-Platz einem wettbewerblichen Verfahren als Teil eines VGV-Verfahrens zu unterziehen (Alternative 3c des Beschlussentwurfes).

 

Die Ausführungen des Bauamtes zu den verschiedenen Standorten (Stadtplanerische Einschätzung, Bauliche Merkmale, Kostenrahmen samt Fazit) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Information zum wettbewerblichen Verfahren (Anlage 2), Modelle zu beiden Varianten am Florian-Geyer-Platz (Anlage 3 und 4) sowie ein Auszug zu Fußballregeln/Sportplatzmaßen des DFB runden die Informationen des Bauamtes ab.

 

Auf die beigefügten Ausführungen insb. zur Idee dieses Hauses (Anlage 6), die

Begründung der räumlichen Kapazitäten (Anlage 7), eine Planskizze (Anlage 8) sowie die Bewertung der verschiedenen Standorte aus Sicht der Jugendarbeit (Anlage 9) wird verwiesen.

 

Die Ergebnisse der Kämmerei zur Prüfung der Fördermöglichkeiten sind in der Anlage 10 dargestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt „HfJuF“ nunmehr soweit gediehen, dass die Entscheidung zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens getroffen werden sollte.

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus und empfiehlt Variante 3 c, also beide in Frage kommenden Standorte am Florian-Geyer-Platz dem wettbewerblichen Verfahren zu unterwerfen.

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis, ein „Haus für Jugend und Familie“ nach Aufstellung von „jungStil“ über ca. 1.136 m² Bruttogrundfläche zu errichten.

 

3a.   Das „Haus für Jugend und Familie“ wird am Standort Florian-Geyer-Platz (Nord)

entlang der B 8 ( (Repperndorfer Straße), entspricht Punkt A1, errichtet.

 

                                                        - alternativ -

 

3b.   Das „Haus für Jugend und Familie“ wird am Standort Florian-Geyer-Platz (Süd),

        Talstraße 18 (ehem. Radlernest), entspricht Punkt A2, errichtet.

 

                                                        - alternativ -

 

3c.   Das „Haus für Jugend und Familie“ wird am Standort Florian-Geyer-Platz (Nord) oder

        Florian-Geyer-Platz (Süd) errichtet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein wettbewerbliches Verfahren als Teil des

VGV-Verfahrens am jeweiligen Standort bzw. Standorten in die Wege zu leiten.

 

  1. Es besteht Einverständnis, die derzeitige Außenfläche (Sportplatz) im Rahmen des Wettbewerbs mit zu planen und hierbei lediglich eine Fläche als Bolzplatz vorzugeben.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. ca. 65.000 € für die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens sind im Haushalt 2019 bereitzustellen.