Betreff
Klärung der Zuständigkeit in Bezug auf den Ankauf von Flächen für die weitere Stadtentwicklung
Beschlussentwurf der CSU-Fraktion vom 19.01.2019
Vorlage
2019/054
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Antragstellung der CSU – Fraktion vom 19.01.2019 siehe Anlage 1.

 

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

 

 

2.1  Entsprechend dem Aufgabengliederungsplan (Anlage 2) der Stadt Kitzingen sind die Aufgaben der städtischen Liegenschaften dem Amt 2 (Finanzverwaltung) zugeordnet. Hier werden im Sachgebiet 23 die Liegenschaften für die Stadt geregelt. Hier heißt es unter anderem im Punkt 10 bzw. 10.1. „Ausrichtung in der Bodenvorratspolitik nach den strategischen Vorgaben des Stadtrates und des Oberbürgermeisters.“ Im Punkt 11 der Aufgaben sind die Verhandlungen zum Abschluss von Kaufverträgen geregelt.

 

Um diese Aufgaben zu erfüllen sind die entsprechenden Stellen in Qualität und Quantität zu schaffen.

 

2.2  Das Organisationsgutachten vom Oktober 2014 empfiehlt in mehreren Punkten die Zuordnung der Liegenschaften zum Amt 2 (Finanzverwaltung). Anmerkung: Teilaufgaben waren zwischenzeitlich dem Bauamt zugeordnet. Dementsprechend erfolgte auch eine Stellenbemessung.

 

2.3  Unbenommen davon muss es eine enge Verbindung bzw. Zusammenarbeit zwischen dem Bauamt und der Liegenschaftsverwaltung geben. Die Ziele der Stadtentwicklung müssen mit den Entwicklungen der Liegenschaften übereinstimmen. Hierbei ist auch die Wirtschaftsförderung einzubinden. Die durch die aktuelle Struktur vorhandenen Schnittstellen sind zu lösen. Bereits jetzt informiert das Bauamt den Bereich Liegenschaften von den Entwicklungszielen. Das kann jedoch nicht als strategische Liegenschaftsverwaltung gesehen werden.

 

2.4  Um die Zuständigkeit für die aktive Bodenpolitik (Antrag der CSU) in den Verantwortungsbereich des Bauamtes zuzuordnen, sind mehrere offenen Fragen zu lösen. Dazu gehören unter anderem die Konkretisierung der Aufgaben, die Definition der Schnittstellen und die Zusammenarbeit mit der Liegenschaftsverwaltung und anderen Fachbereichen sowie den politischen Gremien. Ein Zuständigkeitswechsel bei den derzeitigen Strukturen und personellen Kapazitäten ist unmöglich.

 

2.5  Fazit: Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte wird empfohlen, dem Antrag der CSU-Fraktion vom 19.01.2019 nicht zu folgen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Zuständigkeit für die aktive Bodenpolitik wird federführend dem Verantwortungsbereich der Stadtplanung im Bauamt zugeordnet.

 

3.    Weiter wird ein Team aus Oberbürgermeister/ Wirtschaftsförderung/ Stadtplanung gebildet, das sich regelmäßig mit der Thematik „Flächennutzungsplan“ auf Basis von Anfragen, Akquisitionen oder aufgrund von Bodenknappheit (insbesondere derzeit Baugrundstücke) beschäftigt. Das Team berichtet dem Stadtrat in Form eines eigenen Tagesordnungspunktes (Bodenpolitik), in jedem Halbjahr über die laufenden Stadtentwicklungsmaßnahmen.